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Nachlassabteilung

Die Nachlassabteilung

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts ist zuständig in den gerichtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Erbfall, insbesondere

- der Herausgabe eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung,

- der Beurkundung eines Erbscheinantrags oder

- der Beurkundung einer Erbausschlagungserklärung.


Kontaktaufnahme

Rechtsverbindliche Erklärungen können nicht per Email oder telefonisch abgegeben werden - bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Dies können Sie über die E-Mail-Adresse AGBS-Nachlassgericht@justiz.niedersachsen.de

oder

telefonisch in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter: Telefonliste Nachlassgericht tun.

Bitte geben Sie hierbei den Vor- und Nachnamen des Verstorbenen, sowie seinen letzten Wohnsitz, unser Aktenzeichen (falls vorhanden) und Ihre Kontaktdaten (Postanschrift) an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen des Datenschutzes keine Auskünfte zu Nachlassangelegenheiten am Telefon geben können.


Unterstützung durch den Zentralen Justiz-Service

Im Eingangsbereich des Amtsgerichts finden Sie den Zentralen Justiz-Service mit den Sprechzeiten von 09.00 bis 12.00 Uhr. Der Zentrale Justiz-Service ist eine Einrichtung des Amtsgerichts Braunschweig, die den Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer gerichtlichen Anliegen leistet.

Hier können Sie Erbscheinanträge und Erbausschlagungserklärungen erklären in Vorgängen, bei denen andere Amtsgerichte als das Amtsgericht Braunschweig örtlich zuständig sind.

Der Zentrale Justiz-Service nimmt zudem Ihre Testamente zur Verwahrung in Empfang und hier können Sie einen Antrag auf Testamentseröffnung stellen (Tel: 488- 2610).


Lesenswertes zum Nachlassverfahren

Nachlassverfahren | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de)

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