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Beratungshilfeangelegenheiten

Falls Sie Rechtsberatung benötigen, können Sie im ZJS mündlich oder schriftlich einen Beratungshilfeantrag für eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt stellen. Bürger mit geringem Einkommen bekommen kostenlos einen Berechtigungsschein, mit dem sie zu einem Rechtsanwalt ihrer Wahl gehen und der bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung auch für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen kann. Die Anwälte sind berechtigt, im Beratungshilfeverfahren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00€ zu verlangen.


Wenn Sie die Wartezeit beim ZJS vermeiden wollen, können Sie den Antrag auch schriftlich stellen. Bitte verwenden Sie das amtliche Formular, zu dem Sie auf dieser Seite gelangen.

Es ist erforderlich, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen, unterschreiben und ihre Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen durch Vorlage von Belegen, insbesondere Gehalts- und Lohnbescheinigungen, Bescheide des Jobcenters, Rentenbescheide, Nachweise besonderer Belastungen (z. B. Miete, Abschläge der Versorgungsträger ohne Stromkosten, Darlehensrückzahlungen, Versicherungen etc.), nachweisen. Bitte fügen Sie die Belege in Kopie dem Antrag bei.


Falls Sie beim Ausfüllen des Antrags Schwierigkeiten haben, sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZJS gern behilflich.



 

Formulare:

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