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Nachlasssachen


  • Aufnahme und Bearbeitung von Erbscheinsanträgen im Wege der Rechtshilfe
  • Ausschlagungen im Wege der Rechtshilfe § 344 Abs. 7 FamFG
  • Antrag auf amtliche Verwahrung (nebst Registrierung im zentr. Testamentsregister, sofern Abgabe durch Notar)
  • Antrag auf Testamentseröffnung


Für die Aufnahme eines Erscheinsantrages sind neben gültigem Personausweis/Reisepass alle erforderlichen Personenstandsurkunden nebst Sterbeurkunde im Original und ggfls. aufgefundene Testamente im Original mitzubringen.

 

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