Artikel-Informationen
erstellt am:
12.07.2019
Schöffentermine 15.07. bis 19.07.2019
Es sind fünf Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im Juni 2017 an einer jungen Frau sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, diese dabei gegen ihren Willen mit dem Mobiltelefon gefilmt zu haben und diese dann genötigt zu haben, die sexuellen Handlungen fortzusetzen, da er ansonsten die Filmaufnahmen im Internet veröffentlichen würde. Gegen den Willen der Zeugin führte der Angeklagte sodann den Geschlechtsverkehr mit ihr durch. Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen Heranwachsenden im Sinne des Jugendstrafrechts.
Es sind drei Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im September 2017 gemeinschaftlich handelnd einen versuchten Raub sowie eine Körperverletzung begangen zu haben. Sie sollen vor dem Gelände des Laut-Clubs an der Hamburger Straße in Braunschweig zwei Jugendlichen unter Anwendung von Gewalt einen Turnbeutel entrissen zu haben, weil sie darin Drogen vermutet hätten. Da tatsächlich aber keine Drogen in dem Turnbeutel gewesen seien, hätten sie diesen zurückgelassen und sich entfernt.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 15.07. bis 19.07.2019 in Auswahl
Es sind sechs Zeugen geladen.
Es sind drei Zeugen geladen.
Es sind vier Zeugen geladen.
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erstellt am:
12.07.2019