Artikel-Informationen
erstellt am:
13.03.2020
Schöffengerichtstermine 16.03. bis 27.03.2020
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig im Februar 2019 in drei Fällen gefälschte Überweisungsträger bei der Bank eingereicht zu haben, aufgrund derer das Konto seines Vaters in Höhe von insgesamt über 6.000,00 € belastet wurde und durch diese Rechnungen des Angeklagten aus Onlinebestellungen bezahlt wurden. Zudem soll er im Februar 2019 ein an einer Straßenbahnhaltestelle abgestellte Mountainbike sowie ein abgeschlossenes Damenfahrrad aus einem unverschlossenen Gartenschuppen gestohlen haben. Zudem soll er sich im Besitz von 0,29 Gramm Marihuana befunden haben. Weiter wird ihm wird vorgeworfen, die Dienste eines Schlüsseldienstes in Anspruch genommen zu haben und den Mitarbeiter des Schlüsseldienstes nach getaner Arbeit durch Drohungen vertrieben zu haben, weil er die Rechnung nicht habe zahlen wollen. Des Weiteren soll er auf einer Fahrt mit einem Linienbus in Braunschweig einen bereits abgelaufenen Fahrschein bei der Kontrolle hervorgezeigt haben, um darüber zu täuschen, dass er keinen gültigen Fahrschein vorzuweisen hatte.
Der Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im Januar 2019 in acht Fällen Mobilfunkverträge abgeschlossen zu haben, mit dem Ziel, hochwertige Mobilfunkgeräte zu erlangen und diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Ihr soll es auf die Erlangung der hochwertigen Mobilfunkgeräte angekommen sein. Die Anklage geht davon aus, dass sie von Anfang an beabsichtigt habe, die Rechnungen der Mobilfunkverträge nicht zu bezahlen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit von Dezember 2018 bis Januar 2019 seine ehemalige Lebensgefährtin mit der Weitergabe bloßstellender Fotografien erpresst zu haben, welche er auf dem Mobiltelefon gespeichert hatte und welche diese unbekleidet zeigten. Durch die Drohung, die Fotografien an Dritte und insbesondere ihre Eltern weiterzuleiten, soll er erwirkt haben, dass sie ihm vier Mobiltelefone kaufte sowie Geld überwies. Der Gesamtschaden der betroffenen Frau wird in der Anklage mit über 3.000,00 € beziffert.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird vorgeworfen, im Juni 2019 im Kleingartenverein Madamenweg in Braunschweig eine Person körperlich angegriffen und verletzt zu haben.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird vorgeworfen, im Oktober 2014 im Zusammenhang mit einem Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Braunschweig unter falschen Personalien bewusst unrichtige Angaben gemacht zu haben, um Sozialleistungen zu erschleichen. Im Zeitraum November 2014 bis Juni 2017 soll er aufgrund dessen Überweisungen in Höhe von über 10.900,00 € erhalten haben, auf die er keinen Anspruch hatte.
Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte im Februar 2018 über 105 Gramm Marihuana und über 68 Gramm Haschisch in seiner Wohnung aufbewahrte. Zudem soll er mit den Drogen gehandelt haben. Die Polizei stellte Bargeld in Höhe von 420,00 € sicher.
Der Angeklagte soll im Jahr 2016 gegenüber dem Landkreis Peine falsch eidesstattlich versichert haben, seinen Führerschein verloren zu haben, was nicht der Wahrheit entsprochen haben soll.
Im März 2019 soll er über 871 Gramm Marihuana verkauft und übergeben haben. Hierbei soll er mit einem PKW im Straßenverkehr gefahren sein, ohne jedoch in Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, welche ihm entzogen war.
Den beiden Angeklagten, ein Jugendlicher und ein Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird vorgeworfen, im August 2019 in Braunschweig ein in einem Gebäude abgestelltes und abgeschlossenes, sehr hochwertiges Fahrrad gestohlen zu haben. Sie sollen das Fahrrad darauf in Einzelteile zerlegt und diese im Internet (Ebay) zum Kauf angeboten haben. Die Anklage geht davon aus, dass die beiden Täter im Rahmen einer fortgesetzten Begehung von Fahrraddiebstählen handelten.
Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, in Braunschweig im Mai 2019 106 Gramm Marihuana und 28 Gramm Kokain erworben zu haben, um dies selbst gewinnbringend zu verkaufen. Bei der polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung soll neben den Betäubungsmitteln und aus Drogenverkäufen stammendes Bargeld noch eine Stahlrute und ein Wurfstern gefunden worden sein.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 16.03. bis 27.03.2020 in Auswahl
Es sind sechs Zeugen sowie eine Nebenklägerin geladen.
Es sind vier Zeugen geladen.
Es sind fünf Zeugen geladen.
Am 27.03.2020, 11.00 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Es sind fünf Zeugen geladen.Artikel-Informationen
erstellt am:
13.03.2020