Artikel-Informationen
erstellt am:
29.05.2020
Schöffengerichtstermine 02.06. bis 05.06.2020
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im Mai 2019 in alkoholisiertem Zustand aus Verärgerung eine Imbissbude in Brand gesetzt zu haben, um den Inhaber zu schädigen. Da das Feuer rechtzeitig erkannt worden sei, habe größerer Schaden vermieden werden können. Der Sachschaden beläuft sich laut Anklage auf mindestens 4.000,00 €.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 02.06. bis 05.06.2020 in Auswahl
Es sind vier Zeugen geladen.
Es ist eine Nebenklägerin geladen. Zeugen sind nicht geladen.
Es sind ein Sachverständiger und zwei Zeugen geladen.
Es sind sechs Zeugen und ein Nebenkläger geladen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.05.2020