Artikel-Informationen
erstellt am:
28.08.2020
Schöffentermine 31.08. bis 04.09.2020
Es sind zwei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom 01.08.2019 bis 12.08.2019 von einer 13-jährigen Geschädigten über seinen Instagram Profil verlangt zu haben, dass sie ihm selbstgefertigte Nacktbilder von sich übersandte, obwohl ihm das Alter der Geschädigten bekannt war. Auch wollte er sich zu einem persönlichen Treffen, bei dem es zu sexuellen Handlungen kommen sollte, verabreden.
Es sind sieben Zeugen geladen.
Den Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen den Geschädigten aufgefordert zu haben, ihnen Amphetamin zu geben. Als dieser sich weigerte, erhielt er zunächst eine Kopfnuss, worauf er flüchtete. Die Angeklagten verfolgten den Zeugen, erwischten ihn und schlugen ihn mehrfach mit der Faust ins Gesicht bis er aus Angst vor weiteren Schlägen einen Klemmleistenbeutel mit 0,2 Gramm Amphetamin aushändigte. Im Rahmen des anschließenden Polizeieinsatzes kam es zu Beleidigungen und Bedrohungen.Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 31.08. bis 04.09.2020 in Auswahl
Es sind neun Zeugen geladen.
Es ist eine Zeugin geladen.
Es sind zehn Zeugen geladen.
Es sind vier Zeugen geladen.
Es sind fünf Zeugen geladen.
Es sind ein Sachverständiger sowie fünf Zeugen geladen.
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erstellt am:
28.08.2020