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Pressemitteilung zur elektronischen Grundakte

Digitalisierung der Justiz

Einführung der elektronischen Grundakte beim Amtsgericht Braunschweig

Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran.

Nach den Amtsgerichten Aurich und Hameln wird nun auch beim Amtsgericht Braunschweig, als drittes Gericht in Niedersachsen, zum 30.05.2022 der verpflichtende elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen unter Nutzung der elektronischen Grundakte eingeführt.

Das Grundbuch selbst, also das amtliche Register in dem z.B. Eigentumsverhältnisse von Grundstücken eingetragen sind, wird bereits digital geführt.

Neu ist nun, dass auch die Grundakten künftig ohne Papier auskommen.

In den Grundakten werden alle der Eintragung im Grundbuch zu Grunde liegenden Urkunden, Verfügungen und Kostenrechnungen gesammelt. Dies geschah bislang in Papierform. Ab dem 30.05.2022 werden sämtliche eingehenden Anträge und Nachweise nunmehr in die elektronische Grundakte übertragen und ausschließlich elektronisch aufbewahrt.

Die bis dahin geführte Papierakte bleibt mit dem Stand 29.05.2022 daneben bestehen.

Notarinnen und Notare sind verpflichtet, ab dem 30.05.2022 Anträge an das Grundbuchamt Braunschweig ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Die elektronischen Anträge sind an das EGVP-Postfach des Grundbuchamtes Braunschweig zu richten.

Alle anderen Verfahrensbeteiligten und Antragsteller können ihre Anträge und Dokumente entweder weiterhin in Papier oder elektronisch an das EGVP-Postfach des Grundbuchamtes Braunschweig einreichen.

Für Bürgerinnen und Bürger, die sich rechtsuchend an das Grundbuchamt wenden, ändert sich nichts. Sie reichen auf den gewohnten postalischen oder direkten Wegen ihre Anträge bei dem Grundbuchamt ein.



Artikel-Informationen

erstellt am:
19.05.2022

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