Artikel-Informationen
erstellt am:
03.06.2022
Pressevorschau für die Zeit vom 06. bis 10.06.2022
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Schöffengerichtstermine 06. bis 10.06.2022
Es sind vier Zeugen geladen.
Dem Angeklagten, Heranwachsenden im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, er habe einem weiteren Jugendlichen Wertgegenstände abgenommen und sich gegen die Rückerlangung der Gegenstände mit Gewalt zur Wehr gesetzt.
Es sind vier Zeugen sowie ein Sachverständiger geladen.
Laut Anklage habe der Angeklagte einen Folienbeutel mit 25 Gramm der Droge Heroin bei sich geführt. In zwei weiteren Fällen soll er ebenfalls die Droge Heroin besessen haben.
Es sind vier Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in drei Fällen mit der Droge Heroin gehandelt zu haben.
Es sind vier Zeugen geladen.
Laut Anklage habe der Angeklagte als faktischer Geschäftsführer einer Tiefbau‑GmbH bei Gründung der GmbH über die Stammeinlage getäuscht. Zudem soll er einen Betrag von über 77.540,00 € unberechtigt vom Geschäftskonto der Firma abgehoben und für sich verwendet haben und trotz Zahlungsunfähigkeit der Firma einen Insolvenzantrag nicht, beziehungsweise zu spät gestellt zu haben.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 06. bis 10.06.2022 in Auswahl
Es ist jeweils ein Zeuge geladen.
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erstellt am:
03.06.2022