Artikel-Informationen
erstellt am:
30.06.2022
Pressevorschau für die Zeit vom 04. bis 08.07.2022
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Schöffengerichtstermine 04. bis 08.07.2022
Dem Angeklagten werden insgesamt 17 Taten zur Last gelegt. So soll er Marihuana unerlaubt erworben, in nicht geringer Menge besessen, in nicht geringer Menge Handel betrieben sowie in nicht geringer Menge unerlaubt hergestellt haben. Ferner habe er zwei gefälschte Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente erfolgreich in verschiedenen Apotheken eingelöst.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe sich im Juli 2021 14 kinderpornographische sowie 5 jugendpornographische Dateien übermitteln lassen oder solche Dateien heruntergeladen und diese auf seinem Mobiltelefon gespeichert.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im November 2020 in seiner Wohnung mehr als 35 Gramm Cannabis-Blüten sowie mehr als 150 Gramm Marihuana besessen. Im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung seien daneben u. a. auch Verpackungsmaterialien, Mobiltelefone sowie Dealgeld aufgefunden worden, wodurch der Verdacht des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bestünde. Zudem habe sich der Angeklagte am gleichen Tag mit zwei weiteren Personen aus anderen Hausständen bei sich zuhause getroffen, wodurch ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz vorläge.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 04. bis 08.07.2022 in Auswahl
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.06.2022