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Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes

Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I Nr. 23, S. 866 ).

Es tritt am 27.07.2019 in Kraft.

Die neuen Vergütungsregeln betreffen alle Abrechnungsmonate, die ab diesem Datum beginnen.
D. h. e
ine Betreuung wurde am 01.06. eingerichtet. Das Abrechnungsquartal, in dass das Inkrafttreten der Neuregelung fällt, läuft vom 02.06. bis 01.09.2019. Für die ersten beiden Monate ist das bis zum 26.07.2019 geltende Recht anzuwenden. Nur der letzte dieser drei Monate liegt vollständig in der Zeit ab dem Inkrafttreten der Neuregelung und kann deshalb nach „neuem Recht“ abgerechnet werden.



 

Erhöhung der Vergütung

Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetztes

  Bundesgesetzblatt
(PDF, 0,12 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.07.2019

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