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erstellt am:
31.08.2026
Pressevorschau für die Zeit vom 31.08.2026 bis 04.09.2026
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Öffentliche (Jugend-)Schöffengerichtstermine vom 31.08.2026 bis 04.09.2026
Es wurde die Nebenklage zugelassen.
Es sind drei Zeugen geladen.
Der Angeklagten wird zur Last gelegt, gemeinsam mit einer gesondert verfolgten weiteren Täterin, mit der sie im Tatzeitraum eine Liebesbeziehung geführt habe, Straftaten, gegen die gesondert Verfolgte inszeniert und diesbezüglich Beweise gefälscht und fingiert zu haben. Teil des gemeinsamen Tatplanes sei gewesen, dass die Angeklagte selbst sich als angebliches Mitglied des Täterkreises inszeniert habe, um die Glaubhaftigkeit ihrer späteren Angaben zu unterstützen. Nach einer Verurteilung zu ihren Lasten, habe die Angeklagte daher - dem gemeinsamen Tatplan entsprechend - bewusst wahrheitswidrige Angaben zu angeblichen Gewalt- und Sexualdelikten zum Nachteil der gesondert Verfolgten getätigt, um gegen die Geschädigten, die im hiesigen Verfahren als Nebenkläger auftreten, ein behördliches Verfahren einzuleiten, beziehungsweise fortdauern zu lassen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig habe sich maßgeblich auf die Angaben der gesondert Verfolgten sowie der hiesigen Angeklagten gestützt und Anklage zum Landgericht Braunschweig erhoben.
Im Rahmen der Hauptverhandlung zwischen dem 02.03.2023 und dem 29.06.2023 habe die Angeklagte ihre ursprünglich getätigte Aussage unter der Einschränkung, dass sie ihre eigenen Tathandlungen nunmehr bestreite, wiederholt, mit der Zielsetzung, die Untersuchungshaft der in jenem Verfahren angeklagten Geschädigten fortdauern zu lassen und eine Verurteilung zu erwirken. Mit Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 29.06.2023 wurden die auf diese Weise fälschlicherweise bezichtigten Geschädigten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Auf die Revision der Geschädigten hob der Bundesgerichtshof das Urteil durch Beschluss vom 06.03.2024 vollumfänglich auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Braunschweig zur erneuten Verhandlung zurück. Neu bekannt gewordene Ermittlungsergebnisse hätten nunmehr die wahrheitswidrigen Sachverhaltsschilderungen der Angeklagten sowie der gesondert Verfolgten widerlegt, so dass das Landgericht Braunschweig die Untersuchungshaftbefehle in der Folgezeit aufhob und die Geschädigten in einem neuerlichen Prozess am 26.09.2024 vollumfänglich freigesprochen hatte. Das dortige Urteil ist in Rechtskraft erwachsen.
Durch die bewusst wahrheitswidrigen Angaben der Angeklagten hätten die Nebenkläger insgesamt 684 Tage unschuldig in Untersuchungshaft verbracht.
Es sind drei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich von anderen Internetnutzern sowohl kinder-, als auch jugendpornografische Dateien übermitteln lassen oder solche Dateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben, so dass anlässlich einer Durchsuchung am 10.08.2023 bei ihm insgesamt 4.477 kinderpornografische und 1.566 jugendpornografische Dateien aufgefunden worden seien.
Es sind fünf Zeugen geladen.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, die Geschädigte am 02.05.2024, einem gemeinsamen Tatplan entsprechend, in ihre Wohnung geschubst und sodann auf diese eingeschlagen sowie eingetreten zu haben. Die Geschädigte sei durch den ersten Schlag gestürzt und dadurch kurzzeitig bewusstlos geworden.
Anschließend hätten die Angeklagten die Wohnung nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht. Es seien circa 200,00 Euro Bargeld, eine silberne Kette sowie Medikamente entwendet worden.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 31.08.2026 bis 04.09.2026
in Auswahl
Es sind sechs Zeugen geladen.
Es sind fünf Zeugen geladen.
Es sind zehn Zeugen geladen.
Es sind drei Zeugen geladen.
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erstellt am:
31.08.2026