Artikel-Informationen
erstellt am:
04.09.2026
Pressevorschau für die Zeit vom 07.09.2026 bis 11.09.2026
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Öffentliche (Jugend-)Schöffengerichtstermine vom 07.09.2026 bis 11.09.2026
Es sind sieben Zeugen geladen.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, versucht zu haben, am 17.06.2026 durch ein gekipptes Fenster in die Wohnung des Geschädigten einzudringen, um aus dieser, dem gemeinsamen Tatplan entsprechend, stehlenswerte Gegenstände mitzunehmen. Da der Geschädigte sich in der Wohnung befunden und das Eindringen bemerkt habe, seien die Angeklagten geflüchtet.
Darüber hinaus wird ihnen vorgeworfen, wenige Stunden später gewaltsam in ein zeitweilig zu Wohnzwecken genutztes Wohnmobil eingedrungen zu sein und dort diverse Gegenstände mitgenommen zu haben, ohne auf diese einen Anspruch gehabt zu haben.
· Am 09.09.2026, 09:00 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall in 8 Fällen sowie gegen einen weiteren Angeklagten wegen Untreue in einem besonders schweren Fall in 16 Fällen verhandelt.
Es sind vier Zeugen geladen.
Die Angeklagte, die mit einem weiteren Angeklagten in ehelicher Gemeinschaft lebt, hätte den dritten Angeklagten im Zuge des Kennenlernens und im gemeinsamen Tatplan mit ihrem Ehemann vorgespiegelt, dass sie an einer festen Beziehung mit späterer Eheschließung interessiert gewesen sei. Der dritte Angeklagte, der auf das Vermögen seiner Tante zuzugreifen befugt gewesen sei, sei unter dieser Voraussetzung von den beiden Angeklagten über die Eheschließungsabsichten der Angeklagten sowie darüber getäuscht worden, dass das Vermögen seiner Tante gewinnbringend in Gold sowie in einen Kauf einer Wohnung in der Türkei angelegt werden solle. Das angeklagte Ehepaar habe dabei, entsprechend des gemeinsamen Tatplanes, beabsichtigt, sich einen möglichst hohen Geldbetrag aus dem Vermögen der geschädigten Tante des dritten Angeklagten zu verschaffen, um diesen dauerhaft zu eigenen Zwecken zu verwenden. Der dritte Angeklagte habe den Angaben des angeklagten Ehepaares vertraut, und im Vertrauen auf die beabsichtigte Eheschließung sowie der versprochenen Rendite aus der Geldanlage 8 Überweisungen an das angeklagte Ehepaar im Wert von insgesamt 153.499,00 Euro vorgenommen.
Darüber hinaus habe der dritte Angeklagte ohne entsprechende Ermächtigung seiner Tante aufgrund seiner von ihr eingeräumten tatsächlichen Verfügungsbefugnis Barauszahlungen sowie zahlreiche Überweisungen von ihrem Konto in Höhe von insgesamt 269.953,00 Euro vorgenommen. Der Angeklagte habe sich dadurch eine nicht unerhebliche Einnahmequelle verschaffen wollen.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 07.09.2026 bis 11.09.2026
in Auswahl
Es sind drei Zeugen geladen.
· Am 08.09.2026, 09:00 Uhr, wird in Saal E 03 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verhandelt.
Es sind ein Sachverständiger sowie zwei Zeugen geladen.
· Am 08.09.2026, 09:00 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Körperverletzung verhandelt. Es handelt sich um ein Jugendschutzverfahren.
Es sind zwei Zeugen geladen.
· Am 09.09.2026, 09:00 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen vorsätzlichen Besitzes und Führens eines verbotenen Gegenstandes verhandelt.
Es sind zwei Zeugen geladen.
· Am 10.09.2026, 09:00 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen einen Angeklagten unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verhandelt.
Es sind sieben Zeugen geladen.
· Am 10.09.2026, 09:00 Uhr, wird in Saal E 03 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Körperverletzung verhandelt.
Es wurde die Nebenklage zugelassen.
Es sind drei Zeugen geladen.
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erstellt am:
04.09.2026