Familienabteilung
- Sorgerechts- / Umgangsrechtsanträge
- Familiengerichtliche Genehmigung für Minderjährige
- Einbenennung / Namensänderung
- Vaterschaftsanfechtung
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
- Bestimmung Kindergeldberechtigter
- Unterbringung Minderjähriger (§ 1631b BGB)
- Fixierung Minderjähriger
- Antragsaufnahme Verfahrenskostenhilfe
- Antragsaufnahme zur Abänderung des Versorgungsausgleichs
Hinsichtlich Vaterschaftsanfechtungen oder Sorgerechtsverfahren sind folgende Urkunden mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- Sorgerechtserklärung bei nichtverheirateten Eltern
Bei Gewaltschutzanträgen sind evtl. Vorgangsnummern der Polizei, ärztliche Atteste und etwaige Beweismittel mitzubringen.