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Zwangsversteigerung Zwangsverwaltung

Versteigerungstermine werden im ZVG-Portal veröffentlicht und an der Gerichtstafel ausgehängt. Gutachten können Sie während der Sprechzeiten beim Zentralen Justizservice im Erdgeschoss Gebäudeteil A erhalten und einsehen.

Informationen zu den Zwangsverteigerungsobjekten finden Sie mit den Terminen und aussagefähigen Exposés zum downloaden im Internet unter:

www.versteigerungspool.de
&
www.immobilienpool.de

Zwangsversteigerungen werden in Saal A 107 durchgeführt.

Ab dem 16. Februar 2007 darf die Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des jeweiligen Verkehrswertes nicht mehr in bar erbracht werden. Zulässig ist die Stellung der Sicherheit ausschließlich noch wie folgt:

  • durch rechtzeitige Überweisung - sicherheitshalber etwa 2 Wochen vor dem Versteigerungstermin - auf das Konto des Amtsgerichts Braunschweig mit der
    IBAN: DE 92 2505 0000 0106 0236 09 bei der NORD/LB Braunschweig, BIC: NOLADE2HXXX

    Achtung:

    Bei der Überweisung ist zwingend das Geschäftszeichen wie folgt zu nennen:

    24 K .... / .... (Bietsicherheit) ,

    da ansonsten dem Zahlungsvorgang kein Verfahren zugeordnet werden kann, eine Rückbuchung erfolgt und dann im Versteigerungstermin kein Zahlungsnachweis vorliegt, so dass Ihr Gebot durch das Gericht zurück zu weisen wäre;
  • Bundesbankscheck;
  • Verrechnungsscheck eines zur Ausstellung berechtigten Kreditinstituts, wobei das Ausstellungsdatum im Versteigerungstermin nicht älter als 3 Tage sein darf;
  • unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank.


Bild zum Thema Zwangsversteigerungstermine Bildrechte: grafolux & eye-server

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