Schriftformwahrende Übermittlung ERV
Änderungen zum 01.01.2022
Zum 01.01.2022 treten Änderungen in den Regelungen zur elektronischen Kommunikation mit professionellen Einreichern in Kraft.
Welche Regelungen dies genau sind entnehmen Sie dem untenstehenden Dokument.
Schriftformwahrende Übermittlung ERV
Für eilige Anträge während des Eildienstes wird darum gebeten, neben dem elektronischen Eingang ein begleitendes Fax an 0531 488-2999 zu übersenden. Bitte versichern Sie hierin, dass der Antrag elektronisch und qualifiziert signiert bzw. über ein besonderes elektronisches Postfach an das Gericht übersandt wurde. Eine Kopie der Eingangsnachricht sowie des Antrags sollte dem Fax beigefügt werden.
Bitte beachten Sie: Die Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr beziehen sich nicht auf Grundbuchsachen und Sachen des Registers für Pfandrechte an Luftfahrtzeugen.