Grußwort des Präsidenten
Ich heiße Sie herzlich willkommen!
Die Lebensbereiche, in denen Sie als Bürgerinnen und Bürger – nicht selten unverhofft – mit der Justiz in Berührung kommen, sind vielschichtig und facettenreich. Hierbei ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts nicht etwa auf zivilrechtliche Streitigkeiten und familiengerichtliche Angelegenheiten sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren beschränkt. Vielmehr kommen Sie mit uns, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts immer auch dann in Berührung, wenn es etwa darum geht, die Betreuung eines Angehörigen sicherzustellen oder den Nachlass eines Verstorbenen zu regeln. Hinzu treten Angelegenheiten in Grundbuchsachen, Registersachen, Personenstandssachen sowie Insolvenzsachen. Auch bei der Durchsetzung von Forderungen wirkt das Amtsgericht im Bereich der Zwangsvollstreckung.
Es geht bei Gericht aber nicht nur darum, Recht zu sprechen oder durchzusetzen. Wir können Rechtsuchende auch darin unterstützen, eigene konstruktive Lösungen zu finden. Mit den Möglichkeiten der gerichtsnahen Mediation bieten wir so ein wirkungsvolles Instrument zur Schlichtung von Konflikten.
Mit über 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nimmt das Amtsgericht Braunschweig die ihm anvertrauten Aufgaben verantwortungsvoll wahr. Wir sind uns bewusst, dass die Erfüllung dieser Aufgaben sich unmittelbar auch auf das gesellschaftliche Zusammenleben und das Wirtschaftsleben auswirkt. Als dritte Staatsgewalt dienen wir unabhängig und fühlen uns der Herstellung des Rechtsfriedens in der Gesellschaft verpflichtet.
Unsere Arbeit ist transparent. Wir arbeiten nicht hinter verschlossenen Türen. Diese stehen Ihnen deshalb offen.
Alexander Wiemerslage
Präsident des Amtsgerichts