Zivilabteilung
Ausführliche Hinweise zum Ablauf eines Zivilprozesses und seinen Grundlagen finden Sie im Niedersächsischem Landeszustizportal.
In den Zivilverfahren vor einem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, so daß sich jede Partei selbst vertreten kann. Zur optimalen Interessenvertretung sollten Sie sich vor Einleitung eines Verfahrens von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl rechtlich beraten lassen. Ausschließlich für die Protokollierung von Erklärungen oder Anträgen stehen Ihnen die hiesigen Rechtsantragstellen zur Verfügung.
Falls Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sondern Ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen, geben wir Ihnen rechts im Downloadbereich – ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit – einige wesentliche Tipps und Hinweise:
Klagen sind unbedingt zu unterschreiben, und für jede gegnerische Partei sind jeweils zwei Abschriften beizufügen, zumindest eine davon ebenfalls unterschrieben. Sämtliche – auch fristwahrende - Schriftsätze können unter Angabe des Aktenzeichens dem Amtsgericht per Post übersandt oder in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Eine persönliche Übergabe ist in keinem Falle erforderlich.
Diese Hinweise sind lediglich Hilfestellungen. Wir übernehmen, wie im Impressum vereinzelt dargelegt, für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung und sind nicht zur Rechtsberatung im Einzelfall berechtigt oder gar verpflichtet. Ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt wäre indessen für etwaige Falschberatung, die ausnahmsweise einmal vorkommen kann, haftpflichtversichert und würde etwaige aus der fahrlässigen Falschberatung folgenden Vermögensschäden zu erstatten haben.
Sollten Sie weitere Fragen zu einzelnen Rechtsbegriffen haben, steht Ihnen das Stichwortverzeichnis im Niedersächsischem Landesjustizportal zur Verfügung.
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"Hinweis auf eine wichtige Gesetzesänderung zum Pfändungschutzkonto ab 01.01.2012"
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So könnte beispielsweise ein Muster der Klage auf Räumung einer Wohnung wegen Zahlungsverzuges aussehen: