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Vollstreckungsabteilung

Eine sehr informative und leicht verständliche Darstellung des Zwangsvollstreckunsgrechts, insbesondere der Voraussetzungen für den Zwangsvollstreckungsauftrag, der Grundlagen und des Verfahrens der Zwangsvollstreckung finden Sie im Niedersächsisches Landesjustizportal zum Stichwort "Zwangsvollstreckung".

Hervorzuheben ist für alle Arten von Anträgen und Aufträgen auf Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die notwendige Schriftform und die Beifügung der Originale Ihrer Vollstreckungstitel und Zustellungsnachweise. Bei Zwangsvollstreckunsgverfahren handelt es sich um Massengeschäfte, die in der Reihenfolge des Eingangs der Aufträge bearbeitet werden. Es kann insbesondere zum Jahreswechsel zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Von telefonischen Sachstandsanfragen bitten wir daher im Interesse der zügigen Bearbeitung der Verfahren weitestgehend abzusehen.

Ab 1. März 2013 sind die mit der Verordnung über die Formulare für die Zwangs­voll­streckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung) eingeführten Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses verbindlich zu nutzen (§ 3 ZVFV).

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