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Sachliche Zuständigkeit

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Einige Besonderheiten gelten für die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Braunschweig.

- Urheberrechtsstreitigkeiten:

Für Urheberrechtsstreitigkeiten können sowohl die Amtsgerichte als auch die Landgerichte nach § 105 UrhG zuständig sein. Durch Rechtsverordnung wurde bestimmt, dass das Amtsgericht Braunschweig zuständig ist für alle Rechtsstreitigkeiten der Amtsgerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig, zu dem die Amtsgerichte Braunschweig, Bad Gandersheim, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Helmstedt, Salzgitter, Seesen, Wolfenbüttel, Wolfsburg und die Amtsgerichte Göttingen, Einbeck, Duderstadt, Hann. Münden, Herzberg am Harz, Northeim, Osterode am Harz gehören.

- Luftfahrtzeuge

Für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ist ausschließlich das Amtsgericht Braunschweig zuständig. Das gilt sowohl für Zwangsversteigerungen von Luftfahrtzeugen als auch für die Eintragung von Pfandrechten an einem Luftfahrzeug in das Pfandrechtsregister.

- Personenstandssachen

Nach § 50 PStG sind für Berichtigungsverfahren nach §§ 45, 47 PStG ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben. Damit ist das Amtsgericht Braunschweig zuständig für Berichtigungsverfahren im gesamten Landgerichtsbezirk Braunschweig, zu dem die Amtsgerichte Bad Gandersheim, Braunschweig, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Helmstedt, Salzgitter, Seesen, Wolfenbüttel und Wolfsburg gehören.

Die örtliche Zuständigkeit wird durch den Sitz des Standesbeamten bestimmt, der die angefochtene Verfügung erlassen oder die Sache dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt hat oder dessen Personenstandsbuch berichtigt werden soll.

- Registersachen

Das bei dem Amtsgericht Braunschweig geführte Handels,- Genossenschafts,- und Vereinsregister wird zur Zeit auf maschinelle (elektronische) Registerführung Handels,- Genossenschafts,- und Vereinsregister umgeschrieben.Für den Gerichtsbezirk Braunschweig sind die Umstellungsarbeiten abgeschlossen. Zur Zeit werden die noch bei den auswärtigen Registerstellen bei den Amtsgerichten Wolfsburg und Goslar geführten Handels- Genossenschafts-, und Vereinsregister und die bei den Amtsgerichten Bad Gandersheim, Clausthal-Zellerfeld, Helmstedt, Salzgitter, Seesen und Wolfenbüttel geführten Vereinsregister umgeschrieben.

In diesem Umstellungszeitraum stehen die Registerblätter für einen jeweils begrenzten Zeitraum von 2-3 Wochen nicht zur Verfügung, so dass weder Einsichtnahmen noch Eintragungen in das Register möglich sind. Die Umschreibung der gesamten Registerblätter wird erst zum Ende des Jahres 2006 abgeschlossen sein.

Das Amtsgericht Braunschweig ist seit dem 1. August 2005 zuständig für alle Angelegenheiten des Handelregisters, Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters im Bezirk des Landgerichts Braunschweig. Dazu gehören die Amtsgerichtsbezirke Bad Gandersheim, Braunschweig, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Helmstedt, Salzgitter, Seesen, Wolfenbüttel und Wolfsburg.

Darüberhinaus ist das Amtsgericht Braunschweig zuständig für die Führung des Güterrechtsregisters in den Gemeinden Braunschweig, Wendeburg und Vechelde.

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