Funktionelle Zuständigkeit
Welcher gesetzliche Richter in einem Geschäftsjahr die einzelne Rechtsangelegenheit bearbeitet, ergibt sich aus dem vom Präsidium des Gerichts verabschiedeten Geschäftsverteilungsplan. In den besonders eingangsstarken Abteilungen des Gerichts für Straf-, Zivil-, Familien- und Insolvenzsachen werden die Geschäfte im sog. Umlaufverfahren - nächst eingehende Sache wird der jeweils nächsten Abteilung zugewiesen - verteilt. Lediglich in der Jugendstrafabteilung sowie der Vormundschafts-/Betreuungsabteilung erfolgt die Zuweisung der Geschäfte an den jeweils zuständigen Richter nach dem Anfangsbuchstaben der Betroffenen.
Wir sehen aufgrund des weitgehend eingeführten Umlaufverfahrens von der Wiedergabe des Geschäftsverteilungsplans ab, zumal er durch Zu- und Abgänge ständigen Veränderungen unterworfen ist. Letztlich wäre die Einsichtnahme für den Rechtsuchenden auch kein Gewinn, denn der Grundsatz des fairen Verfahrens, der einen neutralen und nicht vorbefaßten Entscheidungsträger verlangt, läßt eine einseitige Kontaktaufnahme der Parteien eines Rechtsstreits mit dem künftig zuständigen Richter nicht zu.
Nachdem der jeweilige Antrag – z. B. auf Prozeßkostenhilfe, Erlaß einer einstweiligen Verfügung, zur Hauptsache innerhalb eines Klageverfahrens – ein Aktenzeichen erhalten hat und damit einem Richter zugewiesen ist, erfahren Sie dessen Namen, das Aktenzeichen Ihres Verfahrens und eine Telefonnummer zur etwaigen Kontaktaufnahme mit der zuständigen Serviceeinheit.
Die rechtsberatenden Berufe erhalten den Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Braunschweig über die Rechtsanwaltskammer Braunschweig.