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Strafabteilung

Die Strafverhandlungen sind in aller Regel öffentlich; ausgenommen sind Strafverfahren ausschließlich gegen Jugendliche und sog. Jugendschutzsachen, in denen Jugendliche Opfer von Straftaten geworden sind.

Sollten Schulklassen an Strafverhandlungen teilnehmen wollen, ist der reibungslose Ablauf nur dann gesichert, wenn die Besucher rechtzeitig angemeldet sind.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Frau Weber Tel: 0531 488 2051 oder in Vertretung Frau Feuge 0531 488 2045.

Hinweise zu Strafvollstreckungsrecht, Strafverfahren, Straf- und Jugendstrafrecht, Strafbefehl, Pflichtverteidiger, Opferschutz, Nebenklage, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Abschiebehaft, Untersuchungshaft - Besuchsschein - und Strafvollzug finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal

Informationen über die Aufgaben der Bewährungshilfe, Anschriften der Bewährungshilfebüros, die Bewährungshelfer und ihre Sprechzeiten entnehmen Sie ebenso wie Hinweise zur Führungsaufsicht dem Internetauftritt des Landgerichts Braunschweig.

Sollten Sie als Zeuge durch das Gericht geladen worden sein oder sich für das Schöffenamt interessieren oder bereits Schöffe sein, finden Sie die notwendigen Informationen in den unten genannten Broschüren "Das Schöffenamt" und "Hilfe, ich bin Zeuge".

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