Betreuung
Das Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Erwachsenen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Dem Hilfebedürftigen kann ein Betreuer zur Seite gestellt werden, der in allen Aufgaben eines durch richterlichen Beschluss festgelegten Bereichs unterstützt. Dies wird allerdings nur dann erforderlich, wenn der Betroffene nicht mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall seiner Hilfebedürftigkeit selbst vorgesorgt hat.
Nähere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier.
Weitere häufig benötigte amtliche Texte und Vordrucke zum Themengebiet Betreuungsrecht finden Sie hier.
Kontakt
Bitte tragen Sie Ihr Anliegen in einem laufenden Verfahren schriftlich auf dem Postweg vor. Bitte geben Sie hierbei das Aktenzeichen an.
Über folgende E-Mail-Adresse können Sie ebenfalls Kontakt mit uns aufnehmen und eine Rückrufbitte hinterlassen:
AGBS-Betreuungsgericht@justiz.niedersachsen.de
Bitte geben Sie hierbei den Vor- und Nachnamen des Betroffenen, unser Aktenzeichen (falls vorhanden) und Ihre Kontaktdaten (Postanschrift und Telefonnummer) an.
Bitte beachten Sie:
Über die o.g. E-Mail-Adresse können keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgegeben werden.
Konkrete Auskünfte zu anhängigen Verfahren dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht am Telefon erfolgen.
Informationen für berufliche Betreuerinnen und Betreuer
Antragstellung nach § 8 Abs. 3 VBVG n.F.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.01.2023 wird im Rahmen der Reform des Betreuungsrechts auch ein neues Vergütungsrecht in Kraft treten. Dieses sieht in § 8 Abs. 3 VBVG n.F. die einmalige Einstufung aller beruflichen Betreuerinnen und Betreuer in die für sie maßgebliche Vergütungstabelle nach § 8 Abs. 2 VBVG n.F. per Feststellungsbescheid vor, welcher sodann bundesweit Gültigkeit entfaltet. Bitte reichen Sie für die Feststellung der Vergütung nach § 8 Abs. 3 VBVG n.F. einen Antrag zur Einstufung in eine der Vergütungsgruppen ein und fügen die erforderlichen Unterlagen bei, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrags gewährleistet werden kann.
Unser Service für Sie
Antrag zur Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen
Merkblatt zur Genehmigungspflicht freiheitsentziehender Maßnahmen