Insolvenzabteilung
Das Amtsgericht Braunschweig ist über den hiesigen Amtsgerichtsbezirk hinaus auch zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Salzgitter und Wolfenbüttel.
Das Insolvenzrecht ist als ein relativ neues Rechtsgebiet noch einer ungewöhnlich hohen Anzahl von gesetzlichen Veränderungen unterworfen. Deswegen verzichten wir auf eine eigene Darstellung der Verfahren. Allgemeine Hinweise entnehmen Sie den u. g. Broschüren. Bereits eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen von juristischen und natürlichen Personen finden Sie unter Insolvenzbekanntmachungen.
Die aktuellen Formulare im Insolvenzrecht finden Sie unter
Insolvenzgerichte | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de)
Regelinsolvenz - natürliche Personen selbstständig/ehemals selbstständig
Der Gesetzgeber stellt das sogenannte Regelinsolvenzverfahren für Verfahren über das Vermögen von Schuldnern zur Verfügung, die noch einen Geschäftsbetrieb haben. Das Gleiche gilt für Personen, die zwar keinen Geschäftsbetrieb mehr unterhalten (ehemals selbstständig), aber Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben und/oder mehr als 19 Gläubiger.
Verbraucherinsolvenz
Der erste Schritt auf dem Weg zur Restschuldbefreiung für Verbraucher ist immer die Beratung durch eine geeignete Person oder eine Stelle.
Den außergerichtlichen Einigungsversuch kann ein Schuldner nicht alleine unternehmen, denn er soll hierbei fachkundige Unterstützung bekommen um einen Vergleich (genannt Schuldenbereinigungsplan) zu formulieren. Deshalb muss er sich an eine geeignete Person oder Stelle wenden. In Betracht kommen dafür neben Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern vor allem die amtlich zugelassenen Schuldnerberatungsstellen.