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Grundbuchamt

Das bisher tatsächlich als Grundbuch geführte Register über die Eigentums- und Belastungsverhältnisse an Grundstücken gehört der Vergangenheit an. Mit dem Programm SolumStar wird auch hier das elektronische Grundbuch eingeführt. Die Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt weiterhin im Grundbuchamt, jedoch nicht mehr im herkömmlichen Sinne: Sie wird nunmehr durch den Aufruf der entsprechenden Daten am PC des Einsichtsplatzes ersetzt.

Im Amtsgericht Braunschweig steht Ihnen ein Grundbucheinsichtsplatz im Zentralen Justizservice zur Verfügung. Wer das Grundbuch einsehen will, muß ein berechtigtes Interesse darlegen, da Eigentümer und eingetragene Berechtigte gegen unbefugte Einsicht zu schützen sind. Ob die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten ist, entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftstelle. Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei.

Durch das Scannen der Grundbücher wird auf dem Bildschirm das Grundbuch in seiner bisherigen Form abgebildet. Lediglich die farbliche Unterscheidung der einzelnen Abteilungen entfällt.

Einfache oder amtliche Ausdrucke des Grundbuches erhalten Sie auf Antrag gegen eine Gebühr von 10,-- bzw. 20,-- EUR. Telefonische Antragstellung reicht nicht aus!

Für die Aufnahme von in Grundbuchangelegenheiten erforderlichen Erklärungen wie z.B. Grundstückskauf- oder Grundstücksübertragungsverträgen, Grundschuldbestellungen usw. sind nach wie vor Notarinnen und Notare zuständig. Nur in wenigen Ausnahmefällen wie z.B. bei einer Berichtigung des Grundbuches nach dem Tod des Eigentümers genügt eine einfache schriftliche Antragstellung.

Notarinnen und Notare haben mit der vollständigen Einführung von SolumStar künftig die Möglichkeit als externe Nutzer am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen. Die notarielle Grundbucheinsicht muss dann nicht mehr im Grundbuchamt erfolgen, sondern sie kann unmittelbar durch die Notarinnen und Notare in deren Kanzlei vorgenommen werden.

Weitere Informationen zum Grundbuchabrufverfahren finden Sie auf der Internet Seite des Oberlandesgerichtes Celle.

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