Artikel-Informationen
erstellt am:
23.12.2019
Schöffengerichtstermine 23.12.2019 bis 10.01.2020
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im August 2019 eine Konsumeinheit Kokain (0,63 Gramm) zu einem Preis von 45,00 € verkauft zu haben sowie 15,48 Gramm Heroin in seiner Wohnung besessen zu haben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, eine überlassene EC-Karte eines Bekannten rechtswidrig für zu Unrecht vorgenommene Abhebungen verwendet und hierbei einen Gesamtbetrag von über 192.000,00 € erlangt zu haben.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist anberaumt auf den 09.01.2020, 13.30 Uhr in Saal E 07.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig in der Zeit von April 2018 bis Januar 2019 in zehn Fällen Gegenstände im Internet bestellt zu haben in der Absicht, die jeweilige Rechnung zu keinem Zeitpunkt zu begleichen. Der Wert der erlangten Gegenstände beträgt laut Anklage einen Gesamtwert von über 1.800,00 €.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig in der Zeit zwischen Juli 2018 und August 2019 in vier Fällen in größerem Umfang mit Cannabis und Marihuana gehandelt zu haben. Er soll durch den Verkauf von Marihuana und Haschisch insgesamt Einnahmen von mindestens 6.000,00 € erlangt haben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig in der Zeit zwischen November 2016 und September 2017 in 18 Fällen Gegenstände über das Internet (Plattform Ebay) angeboten zu haben und hierfür die Kaufpreise eingenommen zu haben, dabei jedoch in der Absicht gehandelt zu haben, die angebotene Kaufsache zu keinem Zeitpunkt zu übersenden. Hierbei soll er zum Teil unter Aliaspersonalien gehandelt haben. Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, hierdurch insgesamt einen Betrag von über 24.400,00 € erlangt zu haben.
Es sind fünf Zeugen geladen.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig auf der Münzstraße im August 2019 einer Person gewaltsam eine Silberkette im Wert von 50,00 € vom Hals gerissen zu haben und damit geflohen zu sein, um die Kette für sich zu behalten.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig im November 2019 zur Nachtzeit eine Person, welche sehr betrunken auf dem Gehweg des Bohlwegs gesessen hat, bestohlen zu haben. Der Angeklagte soll gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten der betrunkenen Person in die Tasche gefasst und Wertgegenstände entnommen haben. Beide sollen die Absicht verfolgt haben, sich an den entwendeten Gegenständen zu bereichern.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig im Juli 2019 im Bereich des Madamenwegs einen Container sowie eine Wand mit Silberfarbe besprüht zu haben. Zudem werden ihm neun weitere Fälle zur Last gelegt, bei denen er im Zeitraum November und Dezember 2018 ebenfalls Gebäudewände beschmiert, bzw. besprüht haben soll.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 23.12.2019 bis 10.01.2020 in Auswahl
Es sind neun Zeugen geladen.
Es sind vier Zeugen geladen.
Es sind zwei Zeugen geladen.
Es sind zwölf Zeugen geladen.
Es sind zwei Zeugen geladen.
Es sind drei Zeugen geladen.
Es sind acht Zeugen geladen.
Es sind keine Zeugen geladen.
***
Das Amtsgericht Braunschweig wünscht Ihnen eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr 2020
Schöffengerichtstermine 23.12.2019 bis 10.01.2020
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im August 2019 eine Konsumeinheit Kokain (0,63 Gramm) zu einem Preis von 45,00 € verkauft zu haben sowie 15,48 Gramm Heroin in seiner Wohnung besessen zu haben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, eine überlassene EC-Karte eines Bekannten rechtswidrig für zu Unrecht vorgenommene Abhebungen verwendet und hierbei einen Gesamtbetrag von über 192.000,00 € erlangt zu haben.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist anberaumt auf den 09.01.2020, 13.30 Uhr in Saal E 07.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig in der Zeit von April 2018 bis Januar 2019 in zehn Fällen Gegenstände im Internet bestellt zu haben in der Absicht, die jeweilige Rechnung zu keinem Zeitpunkt zu begleichen. Der Wert der erlangten Gegenstände beträgt laut Anklage einen Gesamtwert von über 1.800,00 €.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig in der Zeit zwischen Juli 2018 und August 2019 in vier Fällen in größerem Umfang mit Cannabis und Marihuana gehandelt zu haben. Er soll durch den Verkauf von Marihuana und Haschisch insgesamt Einnahmen von mindestens 6.000,00 € erlangt haben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig in der Zeit zwischen November 2016 und September 2017 in 18 Fällen Gegenstände über das Internet (Plattform Ebay) angeboten zu haben und hierfür die Kaufpreise eingenommen zu haben, dabei jedoch in der Absicht gehandelt zu haben, die angebotene Kaufsache zu keinem Zeitpunkt zu übersenden. Hierbei soll er zum Teil unter Aliaspersonalien gehandelt haben. Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, hierdurch insgesamt einen Betrag von über 24.400,00 € erlangt zu haben.
Es sind fünf Zeugen geladen.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig auf der Münzstraße im August 2019 einer Person gewaltsam eine Silberkette im Wert von 50,00 € vom Hals gerissen zu haben und damit geflohen zu sein, um die Kette für sich zu behalten.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig im November 2019 zur Nachtzeit eine Person, welche sehr betrunken auf dem Gehweg des Bohlwegs gesessen hat, bestohlen zu haben. Der Angeklagte soll gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten der betrunkenen Person in die Tasche gefasst und Wertgegenstände entnommen haben. Beide sollen die Absicht verfolgt haben, sich an den entwendeten Gegenständen zu bereichern.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig im Juli 2019 im Bereich des Madamenwegs einen Container sowie eine Wand mit Silberfarbe besprüht zu haben. Zudem werden ihm neun weitere Fälle zur Last gelegt, bei denen er im Zeitraum November und Dezember 2018 ebenfalls Gebäudewände beschmiert, bzw. besprüht haben soll.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 23.12.2019 bis 10.01.2020 in Auswahl
Es sind neun Zeugen geladen.
Es sind vier Zeugen geladen.
Es sind zwei Zeugen geladen.
Es sind zwölf Zeugen geladen.
Es sind zwei Zeugen geladen.
Es sind drei Zeugen geladen.
Es sind acht Zeugen geladen.
Es sind keine Zeugen geladen.
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Das Amtsgericht Braunschweig wünscht Ihnen eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr 2020
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erstellt am:
23.12.2019