Artikel-Informationen
erstellt am:
21.02.2020
Schöffengerichtstermine 24.02. bis 28.02.2020
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, als Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts in Braunschweig im Juli 2019 einer Person ein Mobiltelefon entrissen zu haben. Er soll Gewalt angewendet haben, um sich in den Besitz des Mobiltelefons zu bringen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im Mai 2019 einen Brand in einem Imbiss-Lokal an der Hamburger Straße gelegt zu haben. Vorausgegangen sein soll ein Streit zwischen ihm und dem Imbissbetreiber, weshalb der Angeklagte später zu dem Imbiss zurückgekehrt sein soll und sich Zutritt verschafft haben soll, um sich an dem Imbissbetreiber zu rächen. Dort soll der Angeklagte einen Brand gelegt haben, der kurze Zeit später aber von anderen Personen entdeckt worden sei. Insgesamt soll ein Sachschaden von etwa 4.000,00 € entstanden sein.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 24.02. bis 28.02.2020 in Auswahl
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21.02.2020