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Pressemitteilung Corona April 2020

Das Amtsgericht Braunschweig kehrt schrittweise zur Normalität zurück

Wir freuen uns, dass in den Gerichten des Bezirks des Oberlandesgerichts Braunschweig der Verhandlungsbetrieb ab dem 04.05.2020 wieder besonnen und verantwortungsvoll ausgeweitet wird. Selbstverständlich steht auch weiterhin die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, der Verfahrensbeteiligten und der Justizangehörigen an erster Stelle. Daher wurden in den Verhandlungssälen Maßnahmen ergriffen, um die Mindestabstände herzustellen bzw. den Ansteckungsschutz durch andere Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. In den Justizgebäuden besteht darüber hinaus eine Maskenpflicht. So soll Schritt für Schritt eine Rückkehr zum Normalbetrieb erfolgen.

„Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für das Verständnis, mit dem sie auf die Einschränkungen des Gerichtsbetriebs in den letzten Wochen reagiert haben“, betont der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig Wolfgang Scheibel und bittet auch für die kommende Zeit um Verständnis. „Uns ist wichtig, dass der Betrieb vorsichtig heraufgefahren wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Menschen, die die Gerichte betreten, auch ausreichend geschützt werden.“

Das Amtsgericht Braunschweig hat zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, um einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Rechtssuchende werden insgesamt gebeten, alle Angelegenheiten möglichst schriftlich einzureichen.

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einzuhalten, insbesondere ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome darf das Gerichtsgebäude nicht betreten bzw. muss unverzüglich verlassen werden.

Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts ist Folge zu leisten.

Zur Sicherstellung des notwendigen Abstandes wird der Zutritt zum Gericht begrenzt, wenn sich mehr Personen als zulässig in einem Bereich befinden. Für den Zentralen Justizservice werden in dem Fall Termine vergeben. Laufwege, Wartezonen und Abstandsflächen sind im gesamten Gericht gekennzeichnet, die den Besucherinnen und Besuchern das Einhalten des notwendigen Abstandes erleichtern sollen.

Um in einem etwaigen Infektionsfall mit dem COVID19- Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen zu können, ist das Amtsgericht dazu angehalten, sämtliche Besucherinnen sowie Besucher des Gerichts zu erfassen, um im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt entsprechende Auskunft zu erteilen. Beim Betreten des Gerichts ist daher ein Kontaktformular auszufüllen, dies kann vorab von der Homepage des Amtsgerichts heruntergeladen werden. Die Daten werden nicht elektronisch erfasst. Die ausgefüllten Zettel werden vielmehr tageweise gesammelt und – sofern nicht eine Auswertung wegen eines Corona-Falles erforderlich ist – nach 1 Monat vernichtet. Besucherinnen und Besucher werden gebeten – nach Möglichkeit -, ein bereits ausgefülltes Kontaktformular mitzubringen, dies würde die Abläufe deutlich beschleunigen.

Auch in den Sitzungssälen sind die notwendigen Hygienemaßregeln umgesetzt worden. An den Eingängen der Säle befinden sich Informationen, für wie viele Personen (Beteiligte/Zuschauer) der Saal freigegeben ist.

Das Gericht schließt nach Ende der letzten Sitzung, frühestens um 12.00 h.

In Anbetracht der Dynamik der Entwicklung wird geraten, sich auf der Homepage des Amtsgerichts über die aktuell ergriffenen Maßnahmen zu informieren.


Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2020

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