Artikel-Informationen
erstellt am:
17.07.2020
Schöffengerichtstermine 20.07. bis 24.07.2020
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, gemeinschaftlich handelnd im Januar 2020 ein Fenster einer Wohnung im Erdgeschoss aufgebrochen zu haben, in die Wohnung eingestiegen zu sein und dort Schmuck entwendet zu haben.
Den Angeklagten, Heranwachsende im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, in Braunschweig im Juli 2019 im Skaterpark in Wenden eine Person körperlich überfallen und dieser das Portemonnaie entwendet zu haben. Bei der Gewaltanwendung soll es den beiden Tätern darauf angekommen sein, dem Geschädigten durch die Gewaltanwendung Geld abnehmen zu können. Einer Person, welche dem Geschädigten zu Hilfe kam, sollen sie mit der Faust in das Gesicht geschlagen und erheblich verletzt haben.
Einem der beiden Angeklagten wird noch eine weitere Körperverletzung zur Last gelegt.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 20.07. bis 24.07.2020 in Auswahl
Auf den zu dieser Verhandlung ergangenen Hinweis zur Akkreditierung von Pressevertretern (Pressemitteilung Nr. 24-20 vom 10.07.2020) wird Bezug genommen.
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erstellt am:
17.07.2020