Artikel-Informationen
erstellt am:
31.07.2020
Schöffengerichtstermine 03.08. bis 07.08.2020
Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 05.08.2020 um 9.30 Uhr in Raum E 06, 10.08.2020 um 9.30 Uhr in Raum E 101, 13.08.2020 um 9.30 Uhr in Raum A 107 und 01.09.2020 um 9.30 Uhr in Raum E 104.
Die Angeklagte war Leiterin einer Kindertagesstätte im westlichen Ringgebiet in Braunschweig und soll in dieser Eigenschaft in der Zeit von Januar 2016 bis Juni 2017 in 149 Fällen ihre Verfügungsmacht über das Konto der Kindertagesstätte dahingehend missbraucht haben, dass sie Anschaffungen für eigene und private Zwecke getätigt habe. Die Anklage geht von 149 Kaufvorgängen aus, bei welchen die Angeklagte das Konto der Kindertagesstätte belastet haben soll, jedoch der Zweck der Käufe nicht der Kindertagesstätte zugeordnet werden könne. Insgesamt sei ein Schaden von über 19.700,00 € entstanden.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im Mai 2020 mit dem Betäubungsmittel Marihuana in einer hohen Menge (1.286 Gramm Cannabis) Handel getrieben zu haben. Zudem soll er in seiner Wohnung Marihuana und ein Kokain-Amphetamin-Gemisch besessen haben.
Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei strafrechtlich verantwortliche Jugendliche und zwei Heranwachsende im Sinne des Jugendstrafrechts. Ihnen wird zur Last gelegt, in Braunschweig im Juli 2019 gegen 4:00 Uhr nachts gemäß einem gemeinsam gefassten Tatplan eine Taxifahrt in Anspruch genommen zu haben und bei Erreichen des Fahrtziels dem Taxifahrer eine 20 cm lange Messerklinge an den Hals gehalten zu haben und diesen mit der Tötung bedroht zu haben, wenn er nicht sein gesamtes Bargeld herausgibt. Einer der Angeklagten soll dem Taxifahrer dann die Geldbörse entrissen haben. Das erlangte Bargeld in Höhe von 135,00 € teilten die Angeklagten laut Anklageschrift entsprechend ihrem gemeinsam gefassten Tatplan dann unter sich auf.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 03.08. bis 07.08.2020 in Auswahl
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erstellt am:
31.07.2020