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erstellt am:
25.01.2021
Schöffengerichtstermine 25.01. bis 29.01.2021
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig in der Zeit von November 2015 bis März 2016 in 27 Fällen zum Teil hochpreisige Gegenstände bestellt und käuflich erworben zu haben, wobei er in der Absicht gehandelt haben soll, die jeweiligen Kaufpreise nicht zu entrichten, da er nicht über die finanziellen Mittel verfügt habe. Zudem soll er in 30 Fällen in der Zeit von September 2015 bis März 2016 im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt haben, obwohl er keinen Führerschein besaß und zudem das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert war. In einem weiteren Fall habe er sein Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen und bei Abholung des PKWs, wie von Anfang an beabsichtigt, die Rechnung in Höhe von 1.942,00 € nicht bezahlt.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, als Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts im Oktober 2020 sich über die Notausgangstür unbefugten Zutritt zu einem Autohaus verschafft zu haben und dort aus der Geldkassette einen Betrag von ca. 800,00 € Bargeld entwendet zu haben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig und in Hildesheim in der Zeit von März 2020 bis Juni 2020 zehn Straftaten begangen zu haben. So soll er sich strafbar gemacht haben wegen Körperverletzung, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und räuberischen Diebstahls.
Dem Angeklagte soll laut Anklage in der Zeit von August 2019 bis Februar 2020 in drei Fällen mit der Droge Marihuana gehandelt haben und diese auch besessen haben.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 25.01. bis 29.01.2021
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25.01.2021