Artikel-Informationen
erstellt am:
22.03.2021
zuletzt aktualisiert am:
26.03.2021
Schöffengerichtstermine 22.03. bis 26.03.2021
Den Angeklagten, einer 20 Jahre alten Frau und einem 38 Jahre alten Mann, wird zur Last gelegt, eine Person vor einem Vereinsheim in Braunschweig-Bebelhof in bewusstem und gewolltem Zusammenwirkten erheblich verletzt zu haben. Die Alkoholisierung der Beteiligten soll bei der Auseinandersetzung eine Rolle gespielt haben.
Dem Angeklagten, Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird vorgeworfen, eine Person körperlich angegriffen und verletzt zu haben sowie dessen Mobiltelefon bewusst zu Boden geworfen zu haben, wodurch dieses laut Anklage zerstört wurde. Des Weiteren soll er eine Flasche Wodka im Supermarkt gestohlen und den Öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrschein benutzt haben.
Es sind acht Zeugen geladen.
Den beiden Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im März 2018 die Drogen Ecstasy, Marihuana und Haschisch in nicht unerheblicher Menge besessen und mit diesem unerlaubten Handel getrieben zu haben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im November 2020 in drei Fällen in Gebäude eingebrochen zu sein, um dort stehlenswerte Dinge wegzunehmen. Unter anderem soll ein Einbruch das Gasthaus Wendenturm auf der Gifhorner Straße in Braunschweig betroffen haben. Da der Angeklagte laut Anklage jeweils rechtzeitig entdeckt wurde, soll er die Tatorte jeweils ohne das Diebesgut fluchtartig verlassen haben.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 22.03. bis 26.03.2021
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