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erstellt am:
30.04.2021
Pressevorschau für die Zeit vom 03.05. bis 07.05.2021
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich der das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Schöffengerichtstermine 03.05. bis 07.05.2021
Der Angeklagten wird zur Last gelegt, in Braunschweig im November 2019 auf der Verkaufsplattform Ebay vorgespiegelt zu haben, ein Apple I-Phone 11 zu verkaufen. Ein Käufer habe ihr dann auch den Kaufpreis von 670,00 Euro überwiesen, die Angeklagte habe jedoch ein Paket verschickt, in welchem sich tatsächlich kein Telefon befunden habe und welches zur Täuschung so präpariert gewesen sei, den Eindruck zu vermitteln, dass das hochwertige Telefon auf dem Postweg abhandengekommen war.
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, im Juli 2018 eine größere Menge besessen und zum gewinnbringenden Verkauf vorgesehen zu haben.
Der Angeklagte soll sich laut Anklageschrift im Mai 2020 in Braunschweig mit einem gefundenen verlorengegangenen Hausschlüssel Zugang zu einer Wohnung verschafft zu haben in der Absicht, Gegenstände zu stehlen und hierbei ein Messer griffbereit bei sich geführt zu haben. Der Angeklagte sei bei der Tat entdeckt worden.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2019 eine erhebliche Menge Kokain zum Eigenkonsum und auch zum Weiterverkauf besessen zu haben und in diesem Zusammenhang ohne Führerschein mit einem PKW im öffentlichen Straßenverkehr gefahren zu sein, an dem die Kennzeichen manipuliert gewesen seien.
Laut Anklage habe der Angeklagte in Braunschweig zwischen Dezember 2019 und Juli 2020 die Drogen Marihuana, Kokain und Amphetamine teils zum Eigenkonsum und teils zum Weiterverkauf besessen.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 03.05. bis 07.05.2021
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30.04.2021