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Pressemitteilung KW 33


Pressevorschau für die Zeit vom 16.08. bis 20.08.2021

Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Schöffengerichtstermine 16.08. bis 20.08.2021

· Am 16.08.2021, 9.00 Uhr, wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verhandelt.

Es sind zwei Zeugen geladen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen bis zur polizeilichen Sicherstellung am 12.08.2020 in seiner Dreizimmerwohnung in einem extra für den Anbau von Cannabispflanzen eingerichteten Raum mit vier Groupzellen, acht Cannabispflanzen mit einer Wuchshöhe von 50-60 cm und teilweiser Blütenbildung sowie 11 Cannabispflanzen mit einer Wuchshöhe von ca. 10-20 Zentimeter ohne Blütenbildung welche insgesamt ein Nettoblattgewicht von 295,86 Gramm aufwiesen sowie einen geschätzten THC Gehalt von 3 % besessen zu haben, ferner in diesem Zimmer einen Eimer mit 182,8 Gramm (netto) Marihuana in einem Regal 239,8 Gramm Marihuana und in einem Schrank einen Klemmleistenbeutel mit 0,03 Gramm Amphetamin aufbewahrt zu haben, ferner im Wohnzimmer einen angerauchten Joint sowie eine grüne Kiste mit 64,57 Gramm Marihuana, ein Einwegglas mit 2,61 Gramm Marihuana und eine Tupperdose mit 6,15 Gramm Marihuana sowie eine Glasschüssel mit 39,3 Gramm Marihuana und ein Tablet mit 36,05 Gramm Marihuana. Insgesamt verwahrte der Angeklagte damit Cannabisprodukte von insgesamt 571,95 Gramm mit einem geschätzten Wirkstoffgehalt von nicht unter 2 % sowie die 0,03 Gramm Amphetamin auf, obwohl er wusste, dass er nicht über die erforderliche schriftliche Erlaubnis der Verwaltungsbehörde zum Erwerb von Betäubungsmitteln verfügte.


· Am 17.08.2021, um 9.00 Uhr, wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt.

Es sind zwei Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

Den Angeklagten wird vorgeworfen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit aufgrund Alkoholkonsums das Opfer in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken gewürgt, geschlagen zu haben unter anderem ins Gesicht und in den Bauch getreten zu haben. Weiterhin habe eine der beiden Angeklagten mehrfach mit einer Nagelpfeile auf Hals und Arme des Geschädigten eingestochen. Der Geschädigte erlitt Schmerzen, beidseitige Monkelhämatome mit Einblutung der Sklären und Prellungen des Auges, eine Nasenbeinfraktur rechts, der rechte Schneidezahn wurde ausgeschlagen und es entstanden kleine punktförmige Wunden an Hals und linkem Unterarm.


· Am 18.08.2021, um 9.00 Uhr, wird in Saal E 101 ein Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen Steuerhinterziehung, Untreue und Bestechung verhandelt.

Die Angeklagten betrieben seit 2012 bzw. 2013 in Braunschweig an verschiedenen Standorten Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Ihnen wird vorgeworfen Anfang des Jahres 2012 mit dem Sachbearbeiter für die Veranlagung der Spielhallenbetreiber zur Vergnügungssteuer bei der Stadt Braunschweig eine Übereinkunft getroffen zu haben wonach dieser die Einspielergebnisse aus den von den Angeklagten betriebenen Spielgeräten gezielt zu gering erfasste und damit die Vergnügungssteuer weit unterhalb des konkreten Steuerbetrages festsetzte. Auf diese Weise wurden Einspielergebnisse in einer Größenordnung von insgesamt 579.440,60 € für Januar 2012 bis August 2015 nicht erfasst, was zu einer Vergnügungssteuerverkürzung zugunsten der Angeklagten in Höhe von 114.172,55 € führte.

Im Gegenzug habe der Sachbearbeiter der Stadt Braunschweig von den Angeklagten Bestechungsgelder in unbekannter Höhe verlangt, die auch gezahlt wurden.


· Am 19.08.2021, um 8.30 Uhr, wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen unerlaubten Handel Treibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verhandelt.

Es sind vier Zeugen geladen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, bis zur Sicherstellung am 29.05.2019 an unterschiedlichen Orten verschiedene Mengen Marihuana mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten sowie Amphetamin zum Teil zum Eigenkonsum und zum Teil zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufzubewahren:

Im Einzelnen wird dem Angeklagten folgendes vorgeworfen:

Er habe in einer Gartenlaube einen Klemmleistenbeutel mit 30,95 Gramm netto Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 12,2 % verwahrt,

in einem Wäldchen habe er in einem Erdbunker eine Tabakbox mit insgesamt 273,29 Gramm netto Marihuana mindestens durchschnittlicher Qualität versteckt,

in dem von ihm genutzten PKW habe er im Fußraum der Beifahrerseite in einem Stoffbeutel mit Alufolie einmal 0,73 Gramm netto Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 6,1 % und einmal 1,62 Gramm netto Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 10.7 % verwahrt,

in einem Marmeladenglas 1,03 Gramm netto Amphetamin mit einem Wirkstoffgehalt von 15,3 %,

und unter der Fußmatte einen Löffel mit 0,02 Gramm Amphetamin.

In seiner Jackentasche habe er einen Umschlag mit 810,00 € Bargeld aus Betäubungsmittelverkäufen mitgeführt sowie ein Nutellaglas mit 16,32 Gramm netto Amphetamin und einem Wirkstoffgehalt von 13,5 %.


· Am 20.08.2021, um 9.00 Uhr, wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen unerlaubten Handel Treibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verhandelt.

Es sind drei Zeugen geladen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, bis zur Sicherstellung am 01.01.2018 in seiner Wohnung unter anderem 389,75 Gramm netto Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 11,2 %, 60,08 Gramm netto eines BTM-haltigen Substanzgemisches Amphetaminsulfat mit einem Wirkstoffgehalt von 12 %, 0,21 Gramm netto eines Cannabishaltigen Materials sowie 0,54 Gramm eines BTM-haltigen Tablettenmaterials MDMAHCL in der Absicht aufbewahrt zu haben, die Betäubungsmittel mit handelsüblichem Gewinn an verschiedene Abnehmer weiter zu veräußern.

Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 16.08. bis 20.08.2021 in Auswahl

· Am 16.08.2021, um 12.30 Uhr, wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt.

Es sind fünf Zeugen geladen.

· Am 17.08.2021, um 8.30 Uhr, wird in Saal E 105 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verhandelt.

Es sind zwei Zeugen geladen.

· Am 18.08.2021, um 13.00 Uhr, wird in Saal A 111 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen falscher Verdächtigung verhandelt.

Es ist ein Zeugen geladen.

    Artikel-Informationen

    erstellt am:
    13.08.2021

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