Artikel-Informationen
erstellt am:
06.05.2022
Pressevorschau für die Zeit vom 09.05. bis 13.05.2022
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Schöffengerichtstermine 09.05. bis 13.05.2022
Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, werden verschiedene Taten zur Last gelegt. So soll er gemeinsam mit anderen Tätern durch ein gewaltsam geöffnetes Fenster in ein Wohnhaus eingedrungen sein und dort Kleidungsstücke gestohlen haben. Weiter soll er mit einem weiteren Täter in ein Gartenhaus eingebrochen sein und dort Gartengeräte gestohlen haben. In einer weiteren Tat soll er ein Fahrrad gestohlen haben und auch soll er einem Bekannten bei einem Besuch eine Musikbox entwendet haben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im Oktober 2021 in seiner Wohnung die Droge Marihuana besessen. Dies sei im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung festgestellt worden.
Laut Anklage habe der Angeklagte in Braunschweig im März 2020 über 500 Gramm Marihuana besessen, welche zum Weiterverkauf vorgesehen sein sollten.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 09.05. bis 13.05.2022 in Auswahl
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erstellt am:
06.05.2022