Artikel-Informationen
erstellt am:
28.07.2022
Pressevorschau für die Zeit vom 01. bis 05.08.2022
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Schöffengerichtstermine vom 01. bis 05.08.2022
Es sind fünf Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen als Geschäftsführer eines Autohauses in drei Fällen trotz Erzählung erheblicher steuerpflichtiger Umsätze die gebotene Umsatzsteuervoranmeldung für das vierte Quartal 2018, für das erste Quartal 2019 und für das zweite Quartal 2019 nicht abgegeben zu haben und dadurch bewirkt zu haben, dass Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 222.011,92 € nicht festgesetzt wurde.
Es sind zwei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen beim Finanzamt Wolfenbüttel für die Jahre 2014 bis 2017 Gewinne beziehungsweise Umsätze aus seiner Tätigkeit „Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen“ nicht vollständig erklärt zu haben. Im Übrigen habe er in seinem Antrag auf Änderung vom 20.01.2020 hinsichtlich der nachträglich festgesetzten Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer 2018 sowie den Solidaritätszuschlag 2018 tatsächlich nicht entstandene Betriebsausgaben zum Abzug bringen wollen. Insgesamt beträgt die Höhe der Steuerverkürzung 437.141,00 €.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 01. bis 05.08.2022 in Auswahl
Es sind vier Zeugen geladen.
Es sind vier Zeugen geladen.
Es ist eine Zeugin geladen.
Es sind fünf Zeugen geladen.
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erstellt am:
28.07.2022