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Pressemitteilung KW 33

Pressevorschau für die Zeit vom 15. bis 19.08.2022

Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Schöffengerichtstermine vom 15. bis 19.08.2022

  • Am 15.08.2022, 09:00 Uhr, findet in Saal E 06 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge statt.

Es ist kein Zeuge geladen.

Dem Angeklagten, zum Tatzeitpunkt Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt im Februar 2021 mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Ihm wird vorgeworfen am 20.02.2021 im Museumspark in Braunschweig in einem Rucksack zwei Folienbeutel und zwei Klemmleistenbeutel mit insgesamt 71,70 g (netto) Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 13,1 % und einer Wirkstoffmenge von 9,39 g THC mit sich geführt zu haben; außerdem habe er in dem von ihm bewohnten Zimmer zwei Klemmleistenbeutel mit weiteren insgesamt 0,80 g (netto) Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 12,6 % und einer Wirkstoffmenge von 0,10 g THC absolut aufbewahrt, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen.

  • Am 17.08.2022, 13:45 Uhr, wird in Saal A 107 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verhandelt.

Es ist kein Zeuge geladen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen im November und Oktober 2020 Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Er habe am 20.10.2020 von einem bislang nicht ermittelten Täter in Wolfsburg für 600,00 € 100‑120 g Marihuana gekauft und sie anschließend in seine Wohnung verbracht, um das Marihuana in der Folgezeit mit handelsüblichen Gewinn an nicht ermittelte Abnehmer weiterzuveräußern und im Übrigen zur Deckung seines Eigenkonsums zu verbrauchen.

Ferner habe er am 20.11.2020 im Bahnhofsbereich insgesamt 292,75 g Marihuana in Form von Blüten mit einem Wirkstoffgehalt von 8 %, entsprechend 23,42 g THC absolut zum Preis von 1.300,00 € gekauft, ebenfalls in der Absicht zumindest 2/3 des Marihuanas mit handelsüblichen Gewinn weiterzuverkaufen und den Rest zur Deckung seines Eigenkonsums zu verwenden.


Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine 15. bis 19.08.2022 in Auswahl

  • Am 15.08.2022, 09:00 Uhr, wird in Saal E 07 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verhandelt.

Es sind vier Zeugen geladen.

  • Am 16.08.2022, 08:30 Uhr, wird in Saal E 105 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Diebstahls mit Waffen verhandelt.

Es sind drei Zeugen geladen.

  • Am 17.08.2022, 10:00 Uhr, wird in Saal A 111 ein Verfahren gegen drei Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt.

Es sind fünf Zeugen geladen.

  • Am 18.08.2022, 08:30 Uhr, wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs verhandelt.

Es sind drei Zeugen geladen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
15.08.2022

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