Pressemitteilung KW 44
Pressevorschau für die Zeit vom 31.10. bis 04.11.2022
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Schöffengerichtstermine vom 31.10. bis 04.11.2022
- Am 01.11.2022, 08:15 Uhr, wird in Saal E 104 eine Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahles u. a. fortgesetzt. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich am 16.04.2021 durch Aufhebeln der Wohnungseingangstür Zugang zur Wohnung der Geschädigten verschafft zu haben; sodann habe er diverse Urkunden der Geschädigten, Zweitschlüssel zur Wohnung, Debit- und Kreditkarten sowie einen Laptop im Gesamtwert von ca. 3.600 € entwendet und im weiteren Verlauf unberechtigt 500 € mit der entwendeten Debitkarte abgehoben. Darüberhinausgehende Versuche, Geld abzuheben, seien gescheitert. Zwischen dem 22. und 23.04.2021 habe sich der Angeklagte durch Einschlagen einer Plexiverglasung Zugang zum Verkaufs- und Montageraum der Carglass GmbH verschafft, dort einen Tresor aufgehebelt und 290 € Bargeld sowie zwei Mobiltelefone mit einem Zeitwert von insgesamt 1.000 € entwendet. Am 20.04.2021 habe der Angeklagte die Wohnungseingangstür zur Wohnung einer weiteren Geschädigten aufgehebelt, die gesamte Wohnung durchwühlt und insbesondere Schmuck und ein Notebook im Gesamtwert von 342,00 Euro entwendet.
- Am 02.11.2022, 09:00 Uhr, wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Untreue verhandelt. Es sind sieben Zeugen geladen. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit vom 01.08.2016 bis 24.09.2017 als Geschäftsführer der AF und APA GmbH von den in den Häusern der Bruchstraße 5, 28 und 29 beschäftigten Frauen täglich 70,00 Euro Miete kassiert zu haben, obwohl im Rahmen der Gesellschaft vereinbart worden sei, dass sie sonntags nur einen reduzierten Mietbetrag zu zahlen hätten. In 133 Fällen habe er jeweils nur den deutlich reduzierten Betrag an die GmbH abgeführt und die vorenthaltene Differenz für sich behalten, um seine Einkommenslage dauerhaft erheblich zu verbessern. In 48 Fällen habe er Mietzahlungen der Gesellschaft gänzlich vorenthalten. Zudem habe der Angeklagte sein privates Mobiltelefon auch nach dem Ausscheiden aus der GmbH weiter auf den Namen der GmbH laufen und 1.996,35 Euro zu Lasten derselben abbuchen lassen. Schließlich habe er in 16 Fällen Barentnahmen in Höhe einer Gesamtsumme von 8.259,39 Euro vorgenommen, für die es keine Berechtigung gegeben habe.
- Am 03.11.2022, 09:00 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften verhandelt. Es ist ein Zeuge geladen. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich mit Hilfe seines Laptops mindestens 21 kinderpornografische und drei jugendpornografische Dateien von anderen Internetnutzern übermitteln lassen oder solche Dateien heruntergeladen und sodann gespeichert zu haben.
- Am 04.11.2022, 08:30 Uhr, wird in Saal A 107 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Gründungsschwindels, Bankrotts und Insolvenzverschleppung verhandelt. Es sind drei Zeugen geladen. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, als faktischer Geschäftsführer der Braunschweiger Tiefbau GmbH zum Notartermin am 30.01.2018 der formellen Geschäftsführerin Stammeinlagen in Höhe von 25.000,00 Euro in bar übergeben und hierbei geplant zu haben, den Betrag unmittelbar danach zurückzufordern. Im Zeitraum vom 03.06. bis 05.07.2018 soll der Angeklagte als faktischer Geschäftsführer der Braunschweiger Tiefbau GmbH dem Geschäftskonto der Gesellschaft insgesamt Beträge in Höhe von 77.540,00 Euro entnommen haben, um sie für sich zu verwenden. Trotz der dem Angeklagten bekannten Tatsache, dass die Braunschweiger Tiefbau GmbH spätestens per 02.07.2018 nicht mehr in der Lage gewesen sei, ihre Zahlungsverpflichtungen zu 90 % zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit), habe er es unterlassen, in Kenntnis der Antragspflicht als faktischer Geschäftsführer den erforderlichen Eigeninsolvenzantrag spätestens zum 23.07.2018 zu stellen.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 31.10. bis 04.11.2022 in Auswahl
- Am 01.11.2022, 13:00 Uhr, wird ein Verfahren gegen eine Angeklagte wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse verhandelt. Es ist ein Zeuge geladen.
- Am 04.11.2022, 09:00 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen drei Angeklagte wegen Diebstahls verhandelt. Es sind fünf Zeugen geladen.