Pressemitteilung KW 47
Pressevorschau für die Zeit vom 21. bis 25.11.2022
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Schöffengerichtstermine vom 21. bis 25.11.2022
- Am 21.11.2022, 10:30 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen besonders schweren Raubes u. a. fortgesetzt. Es sind eine Sachverständige und vier Zeugen geladen. Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, sich am 13.04.2020 mit zwei weiteren unbekannten Personen am sogenannten „Bunker“ im Prinzenpark vor dem Geschädigten aufgebaut und ihm unter dem Vorwand, er habe dem Angeklagten zuvor dessen Airpods entwendet, aufgefordert zu haben, die in seiner Bauchtasche befindlichen eigenen Airpods zu zeigen. Zur Untermauerung seiner Forderung habe er einen Teleskopschlagstock ein- und ausgefahren und sodann die Airpods aus der Hand des Geschädigten entrissen.
- Am 22.11.2022, 09:00 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Es sind drei Zeugen geladen. Dem Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, am 08.08.2021 aufgrund gemeinsamen Tatentschlusses zusammen mit einem gesondert Verfolgten der Begleitung der Freundin des gesondert Verfolgten mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben, sodass er Gesichtsprellungen sowie Platzwunden im Lippenbereich erlitten habe. Sodann habe der Angeklagte dem Geschädigten dessen Apple iPhone 11 Pro aus der Hand gerissen und es derart heftig zu Boden geworfen, dass es gesplittert sei.
- Am 23.11.2022, 08:30 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Gründungsschwindels, Bankrotts und Insolvenzverschleppung fortgesetzt. Es sind drei Zeugen geladen. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, als faktischer Geschäftsführer der Braunschweiger Tiefbau GmbH zum Notartermin am 30.01.2018 der formellen Geschäftsführerin Stammeinlagen in Höhe von 25.000,00 € in bar übergeben und hierbei geplant zu haben, den Betrag unmittelbar zurückzufordern. Im Zeitraum vom 03.06. bis 05.07.2018 soll der Angeklagte als faktischer Geschäftsführer der Braunschweiger Tiefbau GmbH dem Geschäftskonto der Gesellschaft insgesamt Beträge in Höhe von 77.540,00 € entnommen haben, um sie für sich zu verwenden. Trotz der dem Angeklagten bekannten Tatsache, dass die Braunschweiger Tiefbau GmbH spätestens per 02.07.2018 nicht mehr in der Lage gewesen sei, ihre Zahlungsverpflichtungen zu 90 % zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit), habe er es unterlassen, in Kenntnis der Antragspflicht als faktischer Geschäftsführer den erforderlichen Eigeninsolvenzantrag spätestens zum 23.07.2018 zu stellen.
- Am 24.11.2022, 08:30 Uhr, wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Raubes verhandelt. Es sind ein Sachverständiger und drei Zeugen geladen. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 11.06.2021 dem arglosen Geschädigten von hinten mit der Faust in den Nacken geschlagen zu haben, wodurch er Schmerzen erlitten habe und vorn über in seinen PKW gefallen sei. Sodann habe der Angeklagte dem Geschädigten dessen Einkaufskorb mit mehreren Handys, einer Geldbörse mit 375,00 € Bargeld, einem Autoschlüssel u. a. entrissen, um die Sachen für sich zu behalten.