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erstellt am:
26.05.2023
Pressevorschau für die Zeit vom 29.05. bis 02.06.2023
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Schöffengerichtstermine vom 29.05. bis 02.06.2023
· Am 31.05.2023, 09:00 Uhr, wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verhandelt. Es sind sechs Zeugen geladen.
Ein Fortsetzungstermin ist anberaumt auf den 09.06.2023 um 09.00 Uhr in Raum E 104.
Die Anklage wirft den beiden Angeklagten vor, in der Zeit von 2013 bis 2018 durch einen in Wolfenbüttel gemeldetes Gewerbe Steuern in Höhe von über 700.000,00 Euro zu Unrecht nicht entrichtet zu haben.
Laut Anklage habe der Angeklagte auf seiner Gartenparzelle 37 Cannabispflanzen in unterschiedlicher Wachstumshöhe gehalten. Zudem soll er in seinem Kühlschrank cannabishaltiges Pflanzenmaterial mit einem Gesamtgewicht von über 3000 g aufbewahrt und zudem Waffen besessen haben.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 29.05. bis 02.06.2023
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erstellt am:
26.05.2023