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„Haus des Jugendrechts“ in Braunschweig

Heute unterzeichneten der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Dirk Amthauer, der Präsident des Amtsgerichts Braunschweig, Alexander Wiemerslage, der Leiter der Polizeiinspektion Braunschweig, Thomas Bodendiek, und die Stadträtin, Dr. Christina Rentzsch, Dezernat für Soziales, Schule, Gesundheit und Jugend, die Kooperationsvereinbarung für ein „Haus des Jugendrechts“ in Braunschweig.

Die Kooperation soll im Jugendstrafrecht durch ein virtuelles „Haus des Jugendrechts“ intensiviert werden. Die Bearbeitung von Jugendstrafverfahren soll durch eine verbesserte Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Gericht noch effektiver werden.

Insbesondere im Jugendstrafrecht, dem im hohen Maße der Erziehungsgedanke zugrunde liegt, besteht die Notwendigkeit einer schnellen Ahndung von Straftaten und einer zügigen Durchführung des Strafverfahrens vor dem Jugendgericht. Die Strafe soll der Tat möglichst auf dem Fuße folgen. So können jugendlichen Straftätern die Konsequenzen ihrer Taten unmittelbar vor Augen geführt werden.

Damit dieses Ziel auch im Braunschweiger Bezirk optimal erreicht werden kann, wird das „Haus des Jugendrechts“ die verschiedenen Kompetenzen der beteiligten Stellen noch besser vernetzen. Dass dies auch in Braunschweig gelingen kann, zeigt bereits die Etablierung anderer „Häuser des Jugendrechts“ in Niedersachsen.

Leitender Oberstaatsanwalt Dirk Amthauer: „Jugendstrafrecht ist viel mehr als Juristerei, viel mehr als Strafgesetzbuch und Jugendgerichtsgesetz. Um Lebenswege junger Menschen wieder auf das richtige Gleis zu setzen, braucht es gerade auch Pädagogik, Psychologie und Lebenserfahrung. Dieser Ansatz kann nur funktionieren, wenn alle Beteiligten reibungslos Hand in Hand arbeiten. Das Jugendstrafrecht lebt von Schnelligkeit und Effizienz.“

Leitender Polizeidirektor Thomas Bodendiek: „Die Braunschweiger Polizei begrüßt die Einrichtung des „Haus des Jugendrechts“ sehr. Es schafft die Voraussetzungen, um das Zusammenspiel der verantwortlichen Akteure nochmals zu verbessern und sorgt für den nötigen Rahmen, um adäquat das Jugendstrafrecht umsetzen zu können.“

Sozialdezernentin Dr. Christina Rentzsch: „Durch das Haus des Jugendrechts wird zwar nur ein virtuelles gemeinsames Gebäude geschaffen, entscheidend ist jedoch, dass vier Institutionen mit dem gemeinsam getragenen Konzept dasselbe Ziel verfolgen: Frühzeitig auf jugendliche Straftäter aufmerksam werden und für sie Perspektiven für ein straffreies Leben entwickeln. Der Schulterschluss der Institutionen Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Jugendamt soll erreichen, dass die vier Institutionen ihre Kenntnisse und Einschätzungen abgleichen und die im Einzelfall angemessenen Schritte und Maßnahmen festlegen. Umso mehr es den Fachkräften in den jeweiligen Arbeitsfeldern gelingt, Prozesse und Maßnahmen aufeinander abzustimmen, umso effektiver kann Jugendkriminalität bekämpft bzw. das Einschlagen krimineller Lebenswege reduziert werden.“

Präsident des Amtsgericht Alexander Wiemerslage: „Strafverfahren mit Beteiligung Jugendlicher verdienen in der gerichtlichen Praxis besondere Aufmerksamkeit. Die Kooperationsvereinbarung zur Gründung eines ‚Hauses des Jugendrechts‘ unterstreicht dies.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
08.06.2023

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