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erstellt am:
11.08.2023
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Schöffengerichtstermine vom 14.08. bis 18.08.2023
Gegenstand der Anklage ist der Vorwurf, der Angeklagte habe sich im März 2022 gegen 22:00 Uhr in der Husarenstraße in Braunschweig mit einem gesondert verfolgten Mittäter, im Gebüsch versteckt und eine Person dann hinterrücks körperlich angegriffen und dieser Wertgegenstände entrissen. Hierbei habe er dem Geschädigten unter anderem eine Markenuhr im Wert von 300,00 Euro abgenommen. Der Geschädigte erlitt Verletzungen.
In einem weiteren Fall habe sich der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Türsteher der Lokalität „Goldfinger“ einem Polizeieinsatz entgegengestellt und versucht, den Polizisten den Zutritt zu dem Lokal zu erschweren. Hier sind drei Zeugen geladen.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 14.08. bis 18.08.2023
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erstellt am:
11.08.2023