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erstellt am:
25.08.2023
Pressevorschau für die Zeit vom 28.08. bis 01.09.2023
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Schöffengerichtstermine vom 28.08. bis 01.09.2023
Der Angeklagten, Heranwachsende im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, sie habe in einer Rossmann-Filiale ein Parfüm der Marke Prada im Wert von 54,99 Euro in ihre Handtasche gesteckt, um dieses nicht bezahlen zu müssen.
Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, er habe eine Fensterscheibe des Kindergartens in der Ackerstraße in Braunschweig eingeschlagen, habe sich dann unberechtigt Zutritt zum Gebäude verschafft und dort Tablets und weitere wertvolle Gegenstände gestohlen.
Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, er habe auf der Rollschuhbahn im Prinzenpark zunächst Jugendliche körperlich attackiert und dann versucht, diesen eine Lautsprecherbox zu entreißen. Er habe hierbei körperliche Gewalt angewendet, die Box jedoch nicht erhalten und sei dann bei Eintreffen der Polizei geflohen.
Dem Angeklagten, welcher in Braunschweig und Göttingen verschiedene Döner-Imbisse betreibt, wird Steuerhinterziehung in acht Fällen vorgeworfen.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 28.08. bis 01.09.2023
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25.08.2023