Artikel-Informationen
erstellt am:
12.10.2023
Pressevorschau für die Zeit vom 16.10. bis 20.10.2023
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
(Jugend-) Schöffengerichtstermine vom 16.10. bis 20.10.2023
· Am 17.10.2023, 11:00 Uhr, wird in Saal E 06 ein Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verhandelt.
Den Angeklagten, zur Tatzeit Heranwachsende bzw. strafrechtlich verantwortliche Jugendliche im Sinne des Jugendstrafrechts, wird zur Last gelegt, am 14.12.2020 gemeinschaftlich handelnd mit Cannabis in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.
· Am 18.10.2023, 09:00 Uhr, wird in Saal E 104 ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verhandelt. Es sind 4 Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 14.09.2021 unerlaubt Cannabis besessen und damit Handel getrieben zu haben.
Die Firma Delta Security Service GmbH, deren Geschäftsführer der eine Angeklagte gewesen sei, habe vier Wohnstandorte zur Unterbringung Geflüchteter in Braunschweig überwacht, wobei der Angeklagte bei der Bewerbung auf die entsprechende Ausschreibung der Stadt Braunschweig angekreuzt haben soll, nicht zu beabsichtigen, Fremdleistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen. Die jeweiligen Schichten der Bewachungsdienste hätten laut Leistungsbeschreibung von zwei anwesenden Mitarbeitern pro Standort durchgeführt werden müssen. Der andere Angeklagte sei als Objektleiter für die Standorte in Braunschweig und somit für die Erstellung der Schichtpläne zuständig gewesen. Nach Aufnahme der Tätigkeit ab dem 01. März 2018 seien Mitarbeiter eines Subunternehmers eigesetzt worden, ohne dieses der Stadt Braunschweig mitzuteilen. Zudem sei oftmals nur ein Mitarbeiter pro Schicht und Standort eingesetzt, der Abrechnung jedoch der Einsatz von zwei Mitarbeitern zugrunde gelegt worden. Der Stadt Braunschweig sei für den Zeitraum März bis Juli 2018 ein Gesamtschaden in Höhe von 19.882,18 Euro entstanden.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 16.10.2023 bis 20.10.2023
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erstellt am:
12.10.2023