Artikel-Informationen
erstellt am:
20.06.2024
zuletzt aktualisiert am:
21.06.2024
Pressemitteilung Nr. 25/2024 vom 20. Juni 2024
Bußgeld wegen eigenmächtiger Straßenbahnfahrt
AMTSGERICHT BRAUNSCHWEIG – 20. Juni 2024
Am 19.06.2024 fand vor dem Amtsgericht Braunschweig die mündliche Verhandlung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen eigenmächtigen Fahrens einer Straßenbahn statt. Im Mai 2022 hatten zwei Männer vom Gelände der Braunschweiger Verkehrs AG zur Nachtzeit eine Straßenbahn entwendet und eine etwas über eine Stunde dauernde eigenmächtige Fahrt entlang des Braunschweiger Schienennetzes unternommen. Nachdem die rechtliche Würdigung der Staatsanwalt Braunschweig zu dem Ergebnis kam, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben sei, erließ die Stadt Braunschweig einen Bußgeldbescheid gegen die beiden Männer, der jeweils ein Bußgeld in Höhe von 5.000,00 Euro vorsah. Gestützt wurde dieser auf einen Verstoß gegen Straßenbahn-Bau und Betriebsordnung sowie das Personenbeförderungsgesetz, was als Ordnungswidrigkeit zu ahnden war. Hiergegen legten beide Beteiligte Einspruch ein.
In der mündlichen Verhandlung vom 19.06.2024 über den Einspruch eines der beiden Beteiligten gab der 25 Jahre alte Betroffene den Vorwurf zu und beschränkte seinen Einspruch auf die Rechtsfolge, weshalb nur noch über die Höhe des Bußgeldes zu entscheiden war. Das Gericht kam nach Würdigung der Einkommensverhältnisse des jungen Mannes zu dem Ergebnis, dass ein Bußgeld von insgesamt 1.000,00 Euro, zahlbar in Raten zu je 100,00 Euro pro Monat, in Anbetracht des sehr geringen Einkommens des Betroffenen angemessen ist. Zudem trägt der Betroffene die Kosten des Verfahrens. In einer früheren Entscheidung des Amtsgerichts war die Geldbuße des zweiten Betroffenen ebenfalls bereits auf 1.000,00 Euro reduziert worden.
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20.06.2024
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21.06.2024