Artikel-Informationen
erstellt am:
14.03.2025
Pressevorschau für die Zeit vom 17.03.2025 bis 21.03.2025
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Öffentliche (Jugend-)Schöffengerichtstermine vom 17.03.2025 bis 21.03.2025
Es sind keine Zeugen geladen.
Laut Anklage habe der Angeklagte über acht Gramm Kokain besessen.
Es sind keine Zeugen geladen.
Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, er habe eine Indoor-Cannabisplantage betrieben. Hier soll er weit über 7.000 Gramm Cannabis geerntet haben, um dieses gewinnbringend zu verkaufen.
Es sind zwei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Jahr 2016 als rechtlicher Betreuer für eine mittlerweile verstorbene Person die Vermögenssorge missbräuchlich ausgeübt zu haben, indem er sich Gelder zur eigenen Verwendung abgehoben und überwiesen habe. Insgesamt sei ein Schaden von weit über 53.000,00 Euro entstanden.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 17.03.2025 bis 21.03.2025
in Auswahl
Es sind vier Zeugen geladen.
Es sind fünf Zeugen geladen.
Es sind 10 Zeugen sowie ein Nebenkläger geladen.
Es ist sind keine Zeugen geladen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.03.2025