Artikel-Informationen
erstellt am:
16.03.2026
Pressevorschau für die Zeit vom 16.03.2026 bis 20.03.2026
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Öffentliche (Jugend-)Schöffengerichtstermine vom 16.03.2026 bis 20.03.2026
Es sind sieben Zeugen geladen.
Dem in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 26.09.2025 im Bereich der Bruchstraße unter Anwendung von Gewalt in Form eines Faustschlages auf die Schläfe des Geschädigten, diesem Bargeld in Höhe weggenommen zu haben, obwohl er gewusst habe, dass er auf dieses Geld keinen Anspruch gehabt habe. Im Rahmen des anschließenden Fluchtgeschehens, habe der Angeklagte dem Zeugen zudem mit der Faust in den Bauch geschlagen.
Es sind 19 Zeugen geladen.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Nacht vom 21. Oktober 2023 auf den 22. Oktober 2023 im Bereich der Tristanstraße, Rheingoldstraße und Tannhäuser-Straße in Braunschweig gemeinschaftlich unter Verwendung eines Vorschlaghammers auf die Fahrzeugscheiben von insgesamt 10 Personenkraftwagen eingeschlagen zu haben, um das Fahrzeuginnere nach Wertgegenständen zu durchsuchen. Einer der Angeklagten habe dabei ein Reizgassprühgerät griffbereit in der von ihm getragenen Jackentasche bei sich geführt, was die beiden anderen Angeklagten gewusst hätten.
Gegen einen der heranwachsenden Angeklagten werden zudem weitere Tatvorwürfe, unter anderem wegen Diebstahls mit Waffen und Beleidigung verhandelt.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 16.03.2026 bis 20.03.2026
in Auswahl
Es sind sieben Zeugen geladen.
Es sind sechs Zeugen geladen.
Es sind fünf Zeugen geladen.
Es sind vier Zeugen geladen.
Es sind 5 Zeugen geladen.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, den Geschädigten in den Abendstunden am 24.04.2023 an seiner Wohnanschrift aufgesucht zu haben, um diesen gemeinsam körperlich anzugreifen und ihn unter Vorhalt einer Waffe in ein noch in Baumaßnahmen befindliches Einfamilienhaus der Angeklagten zu verbringen. Dort sollen die Angeklagten ihn in den Keller verbracht haben, wo er sich unter anderem ausziehen habe müssen. Dabei sei der Geschädigte von allen Angeklagten massiv verbal bedroht und von einer gesondert verfolgten Beschuldigten mit einer Glasvase beworfen worden, wodurch der Geschädigte verletzt worden sei. Der Geschädigte habe erst am Nachmittag des nächsten Tages das Haus verlassen dürfen.
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erstellt am:
16.03.2026