Artikel-Informationen
erstellt am:
31.03.2025
Pressevorschau für die Zeit vom 31.03.2025 bis 04.04.2025
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Öffentliche (Jugend-)Schöffengerichtstermine vom 31.03.2025 bis 04.04.2025
Es sind zwei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten, der Heranwachsender gemäß Jugendstrafrecht zur Tatzeit war, wird vorgeworfen, er habe eine Menge von über 380 Gramm Cannabis in seiner Wohnung besessen und zudem eine hohe Summe an Bargeld aus zuvor getätigten Cannabisverkäufen besessen.
Es sind keine Zeugen geladen.
Es sind keine Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in 16 Fällen unter der falschen Identität seiner Mutter beim Versandhandel Otto hochwertige Gegenstände bestellt und empfangen zu haben, obwohl ihm bewusst gewesen sein muss, dass er zur Begleichung der jeweiligen Rechnungen nicht in der Lage war.
Es ist ein Zeuge geladen.
Bei dem Angeklagten, Heranwachsender gemäß Jugendstrafrecht, seien im Rahmen der Vollstreckung einer anderen polizeilichen Maßnahme insgesamt 47 Tabletten gefunden worden, deren Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar ist
Es sind drei Zeugen geladen.
Laut Anklage habe der Angeklagte im November 2023 um 02:30 Uhr nachts im Bereich des Bankplatzes in Braunschweig eine Person zur Herausgabe einer hochwertigen Armbanduhr der Marke Tissot mit dem Wert von ca. 1.000,00 Euro, gezwungen.
Es ist eine Sachverständige sowie eine Zeugin geladen.
Dieses Verfahren ist bereits früher in einer anderen Mitteilung angekündigt worden. Ein weiterer Fortsetzungstermin findet statt am 23.04.2025, um 14:15 Uhr in Raum E 03.
Es sind drei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2023 gegen 18:15 Uhr, eine Person und dessen Tochter körperlich angegriffen zu haben, um Wertgegenstände zu erbeuten. So habe er eine Halskette im Wert von ca. 250,00 Euro vom Hals gerissen sowie mit Gewalt eine Uhr vom Handgelenk gelöst. Die geschädigte Person habe hierdurch blutende Verletzungen erlitten. Es sei ihm dann nicht gelungen, eine zweite Uhr zu entreißen. Sodann sei der Angeklagte geflohen.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 31.03.2025 bis 04.04.2025
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Es ist ein Zeuge geladen.
Es sind keine Zeugen geladen.
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erstellt am:
31.03.2025