Artikel-Informationen
erstellt am:
11.04.2025
Pressevorschau für die Zeit vom 14.04.2025 bis 18.04.2025
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Öffentliche (Jugend-)Schöffengerichtstermine vom 14.04.2025 bis 18.04.2025
Es sind zwei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten, Heranwachsender gemäß Jugendstrafrecht, wird zur Last gelegt, er sei mit unerkannt gebliebenen Mittätern in das Gebäude einer Grundschule eingebrochen und habe dort einen Tresor aufgebrochen und 2.800,00 Euro entnommen. Zudem soll er in dem Laden Saturn hochwertige Kopfhörer gestohlen haben.
Es sind sechs Zeugen geladen.
Laut Anklage sei der Angeklagte als Heranwachsender gemäß Jugendstrafrecht mit einem Pkw gefahren, obwohl er nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß, zudem soll er einen Gullideckel in die Scheibe eines Handygeschäftes geworfen haben und in Folge Mobiltelefone im Gesamtwert von über 9.600,00 Euro gestohlen haben. Auf der Flucht mit dem Pkw soll er beinahe einen Polizeibeamten angefahren haben.
Es sind sieben Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als einer von zwei Tätern in einem Gartenverein eine andere Person überfallen und dieser mittels körperlicher Gewalt das Portemonnaie entwendet zu haben
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 14.04.2025 bis 18.04.2025
in Auswahl
Es sind zwei Zeugen geladen.
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erstellt am:
11.04.2025