Artikel-Informationen
erstellt am:
24.04.2026
Pressevorschau für die Zeit vom 27.04.2026 bis 30.04.2026
Gegenstand dieser Pressevorschau sind jeweils die Anklagevorwürfe, hinsichtlich derer das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet hat. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Öffentliche (Jugend-)Schöffengerichtstermine vom 27.04.2026 bis 30.04.2026
Es sind fünf Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 08.11.2023 als Geschäftsführer einer Pflegeeinrichtung, die Mitarbeiter des Pflegeheims angewiesen zu haben, die Wohnungstür stets geschlossen zu halten, um die zum großen Teil an Demenz erkrankten Bewohner des Pflegeheimes daran zu hindern, die Wohnung unbemerkt zu verlassen. Dabei sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass er die für jeden einzelnen Bewohner notwendige Anordnung der freiheitsentziehenden Maßnahme durch das Betreuungsgericht nicht eingeholt hatte. Die insgesamt 11 Bewohner der Wohnung seien jedenfalls teilweise noch mobil gewesen und hätten versucht, die Wohnung zu verlassen, was ihnen jedoch durch die verschlossene Tür nicht möglich gewesen sei.
Es sind drei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im September 2024 in den Geschäftsräumen des Rewe-Marktes, Wendenring 1 in Braunschweig, Ware im Wert von 3,98 Euro an sich genommen zu haben, um diese für sich zu behalten, ohne sie bezahlt zu haben. Als der Angeklagte nach Passieren des Kassenbereiches von dem Ladendetektiv angesprochen worden sei, soll der Angeklagte mit der Faust in Richtung des Gesichtes des Ladendetektives geschlagen haben, um sich zumindest auch im Besitz der Ware zu erhalten. Diesen und weiteren Schlägen soll der Ladendetektiv ausgewichen sein.
Es sind vier Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juni 2022 insgesamt 50 Gramm Heroin von dem gesondert verfolgten Zeugen bestellt zu haben. Zu der absprachegemäßen Lieferung sei es nicht mehr gekommen, da die bestellte Menge Heroin im Rahmen einer zollrechtlichen Kontrolle auf der Bundesautobahn 27 bei dem Zeugen aufgefunden und sichergestellt werden konnte, bevor sie geliefert worden sei.
Es sind drei Zeugen geladen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten am 24.07.2024 ein umfriedetes Grundstück betreten und auf diesem versucht zu haben, die Tür einer Lagerhalle aufzuhebeln, um diese nach stehlenswerten Gegenständen zu durchsuchen. Da dies misslungen sei, habe der Angeklagte und der gesondert Verfolgte das Gelände ohne Beute verlassen, nachdem er zuvor eine Überwachungskamera zerstört habe.
Darüber hinaus wird dem Angeklagten zur Last gelegt, am 29.03.2025 mit einem falschen Schlüssel das Türschloss eines abgestellten Lastkraftwagens geöffnet zu haben, um aus diesem verschiedene Werkzeuge zu entwenden.
Strafrichter- und Jugendstrafrichtertermine vom 27.04.2026 bis 30.04.2026
in Auswahl
Es sind vier Zeugen geladen.
Es sind 11 Zeugen geladen.
Es sind elf Zeugen geladen.
Fortsetzungstermin wurde auf den 07.05.2026, 09:00 Uhr, Raum E 06, terminiert.
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erstellt am:
24.04.2026